Ortsverband Grenzach-Wyhlen

Forderungen an BASF

Detailansicht einer Grundwassermessstelle auf dem Perimeter 1 (Datum der Aufnahme: Spätsommer 2013), Quelle: Pressefoto Roche.  (Pressefoto Roche)

  • "Der Dreck muss weg" (Lothar Späth)

  • Kein Pumpen für die Ewigkeit

  • Entfernung der Schadstoffe - Dekontamination

  • Heute mehr Geld in die Hand nehmen...

  • ...um die Probleme von morgen zu lösen!!

 

BUND Klageverfahren gegen Sanierungsplan BASF

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►URTEIL Bundesverwaltungsgericht Leipzig - 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts [2023]

17.Oktober 2023

Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig

  • Aktenzeichen BVerwG 10 C 4.23 10 S 141/20

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► BASF Medienmitteilung: Kesslergrube: BASF stoppt Einkapselung und wird Vorgehen bei der Sanierung neu bewerten [2023]

"ZITAT Beginn

19.Juli 2023

►BASF Medienmitteilung

Kesslergrube: BASF stoppt Einkapselung und wird Vorgehen bei der Sanierung neu bewerten

BASF hat sich – nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Juni 2023 – dafür entschieden, die geplante Einkapselung ihres Anteils der Kesslergrube zu stoppen, und wird zunächst eine ergebnisoffene Neubewertung des Sanierungsvorgehens durchführen. Aufgrund des Urteils des BVerwG muss der von BASF ausgearbeitete Sanierungsplan erneut vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt werden. Somit ist unklar, wann die endgültige Rechtssicherheit erreicht werden wird. Die verfügbare Zeit wird BASF jetzt dazu nutzen, das Vorgehen bei der Sanierung ihres Anteils der Kesslergrube zu überprüfen. „Seit der Einreichung des Sanierungsplans sind rund zehn Jahre vergangen, in denen sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Dazu zählen ein positiver Trend bei der Grundwassersituation, Weiterentwicklungen der Sanierungsmethoden und Änderungen im Umweltrecht. Zugleich lässt sich die tatsächliche Belastung des BASF-Anteils nach Abschluss der Roche-Sanierung nun erstmals spezifisch erfassen“, erläutert Dr. Uwe Gauglitz, Fachverantwortlicher Altlasten-Management der BASF-Gruppe. „Mit der ergebnisoffenen Neubewertung des Sanierungsvorgehens will BASF weiterhin einen nachhaltigen Beitrag für das gesamte Umfeld der Kesslergrube leisten.“

Bis auf Weiteres keine Rechtssicherheit für Sanierungsplan
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren zur Sanierung des BASF-Anteils der Kesslergrube an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, zurückverwiesen. Für den Sanierungsplan besteht damit bisher keine endgültige Rechtssicherheit, und die vorgesehene Einkapselung würde derzeit auf eigenes Risiko erfolgen.

Schwächere Belastung und keine unmittelbare Gefährdung

Von der Kesslergrube geht auch weiterhin keine unmittelbare Gefährdung aus. Das Areal befindet sich außerhalb der Trinkwassergewinnung. Der Abstrom des Grundwassers wird seit vielen Jahren sehr genau überwacht und wird zudem durch den Betrieb eines nahegelegenen Werkbrunnens so abgelenkt, dass das Grundwasser nicht in Richtung Rhein abfließen kann. Die regelmäßigen Untersuchungen zeigen zudem, dass die Grundwasserbelastung eine abnehmende Tendenz aufweist.

Der eingereichte und für verbindlich erklärte Sanierungsplan ist zwischenzeitlich rund zehn Jahre alt. Untersuchungen zeigen, dass sich der tatsächliche Sanierungsbedarf für den BASF-Anteil der Kesslergrube mittlerweile verändert hat. Die Kesslergrube ist eine ehemalige Mischdeponie, die mit Bewilligung der Behörden von Gemeinde, Entsorgungsfirmen, Gewerbe und Industrie bis in die 1970er Jahre aufgefüllt wurde. Der Anteil an Abfällen aus der chemischen Produktion lässt sich im BASF-Anteil aufgrund historischer Recherchen und Untersuchungen auf zwei bis drei Prozent abschätzen. Die Analysen zeigen, dass sich die Belastung des Grundwassers in den letzten Jahren – auch durch die Roche-Sanierung – nochmals verringert hat. Nachdem die Roche-Sanierung abgeschlossenen ist, kann die Belastung und damit der Sanierungsbedarf nun erstmals spezifisch für den BASF-Perimeter ermittelt werden.

Geänderte Rahmenbedingungen und technologische Fortschritte

Zudem haben sich die verfügbaren Sanierungsmethoden seit der Einreichung des Sanierungsplans vor rund zehn Jahren weiterentwickelt, und es wurden technologische Fortschritte erzielt. Im Rahmen der geplanten Neubewertung des Sanierungsvorgehens wird BASF nochmals alle geeigneten Methoden evaluieren. Dabei werden auch Kriterien der geänderten Umwelt- und Klimaschutz-gesetzgebung, insbesondere CO2-Emissionen und der Einsatz fossiler Brennstoffe, berücksichtigt.

Nächste Schritte

BASF wird das weitere Vorgehen in den kommenden Monaten erarbeiten und mit dem Landratsamt Lörrach als zuständiger Behörde abstimmen. Über die nächsten Schritte wird die Öffentlichkeit fortlaufend informiert.

Über die Sanierung des BASF-Anteils der Kesslergrube
Die Sanierung des östlichen Teils der Kesslergrube – rund 32.000 Quadratmeter und zwei Drittel der Gesamtfläche – liegt in der Verantwortung von BASF. Vor rund zehn Jahren hat BASF einen Sanierungsplan ausgearbeitet. Für die Sanierung wählte das Unternehmen eine aus vier Elementen bestehende Methode, die bewährte und zielführende Verfahren kombiniert: Die Ablagerung sollte mit einer umfassenden unterirdischen Dichtwand umschlossen und mit einer Oberflächenabdichtung versiegelt werden. Ein Entwässerungs- und Reinigungssystem sollte sicherstellen, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Nach unten sorgt eine kompakte Felsschicht für eine natürliche Abdichtung. Die vorgesehene Einkapselung wurde von den zuständigen Behörden geprüft und für verbindlich erklärt. Gegen diese Entscheidung haben der Umweltverband BUND Baden-Württemberg e.V. und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen Rechtsmittel eingelegt.
Über BASF
Chemie für eine nachhaltige Zukunft, dafür steht BASF. Wir verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit dem Schutz der Umwelt und gesellschaftlicher Verantwortung. Mehr als 111.000 Mitarbeitende in der BASF-Gruppe tragen zum Erfolg unserer Kunden aus nahezu allen Branchen und in fast allen Ländern der Welt bei. Unser Portfolio umfasst sechs Segmente: Chemicals, Materials, Industrial Solutions, Surface Technologies, Nutrition & Care und Agricultural Solutions. BASF erzielte 2022 weltweit einen Umsatz von 87,3 Milliarden €. BASF-Aktien werden an der Börse in Frankfurt (BAS) sowie als American Depositary Receipts (BASFY) in den USA gehandelt. Weitere Informationen unter www.basf.com."

ZITAT Ende

 

►Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht [2023]

23.Juni 2023

Pressemitteilung

Verbandsklage gegen Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans zulässig

Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berechtigt, die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans gerichtlich anzufechten.Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.


Der BUND Baden-Württemberg e.V. wendet sich gegen die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans für einen Teil der Altlastenfläche „Kessler-Grube“ in Grenzach-Wyhlen (Baden-Württemberg) durch das Landratsamt Lörrach. Der Sanierungsplan wurde im Auftrag der beigeladenen Grundstückseigentümerin, einem Chemieunternehmen, erstellt. Statt der geplanten Sanierung der Altlast mittels Dichtwand, Oberflächenabdichtung und hydraulischer Sicherung (Einkapselung) erstrebt der Kläger einen Aushub des belasteten Erdreichs (Dekontamination).

Vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof blieb der Kläger erfolglos. Sowohl die auf Aufhebung der Verbindlichkeitserklärung gerichtete Klage als auch das Begehren, den Beklagten zu verpflichten, der Beigeladenen die Dekontamination der Altlastenflächeaufzugeben, seien unzulässig.

Aufgrund des ihm zustehenden Verbandsklagerechts zulässig hingegen sei die Klage, soweit sie sich gegen die in die Entscheidung über die Verbindlichkeit
eingeschlossenen wasserrechtlichen Erlaubnisse richtet. Insoweit sei die Klage jedoch unbegründet.

Die Revision des Klägers hatte überwiegend Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an diesen zurückverwiesen, soweit der Kläger die Entscheidung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplans und die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse angefochten hat. Das Verbandsklagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erstreckt sich auch auf
die bodenschutzrechtliche Verbindlichkeitserklärung. Deshalb bedarf es einer vom Verwaltungsgerichtshof als Tatsachengericht bislang nicht durchgeführten Überprüfung der Rechtmäßigkeit des für verbindlich erklärten Sanierungsplans und - ausgehend hiervon erneut

- der zu dessen Umsetzung erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse. Dabei wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beachten sein, dass die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans eine - bislang unterbliebene - Vorprüfung voraussetzt, ob eine Strategische Umweltprüfung
durchzuführen ist.
Keine Klagebefugnis besteht für den weiteren Antrag des Klägers, die Behörde zu verpflichten, der Beigeladenen die Vorlage eines Sanierungsplans zur Dekontamination der Altlastenfläche aufzugeben. Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurückgewiesen.

BVerwG 10 C 4.23 - Urteil vom 22. Juni 2023

Vorinstanzen:
VGH Mannheim, VGH 10 S 141/20 - Urteil vom 14. Juli 2021 -
VG Freiburg, VG 8 K 8879/17 - Urteil vom 07. August 2019 -
 

 

Erfolg für BUND-Klage: Bundesverwaltungsgericht gibt der Revision statt [2023]

22. Juni 2023
BUND hat Klagerecht gegen Sanierungsentscheidung zur Kesslergrube

Grenzach-Wyhlen/Stuttgart/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in seinem gestrigen Urteil der Revision des BUND Baden-Württemberg gegen die geplante Altlastensanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen durch die BASF stattgegeben. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache entscheiden. Der Umweltverband fordert für Teile der ehemaligen Kiesgrube eine vollständige Entfernung der Schadstoffe.
Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch zeigt sich hocherfreut über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Höchstrichterlich ist nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht  bei der Sanierung von Altlasten haben. Damit zahlt sich unsere beharrliche Arbeit, getragen vor allem durch unsere ehrenamtlich Aktiven vor Ort und tatkräftig unterstützt durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, aus und zeigt Wirkung. Nun ist BASF gefordert, in sich zu gehen und die Kesslergrube nachhaltig zu sanieren, und nicht auf den endgültigen Ausgang des Verfahrens zu warten.“
Das Bundesverwaltungsgericht folgte in seinem Urteil der vom BUND eingelegten Revision, welche die auf Umweltrecht spezialisierte Freiburger Kanzlei Sparwasser & Schmidt für den BUND eingelegt hatte.

Ein Umweltverband gegen den Sanierungsplan gerichtlich vorgehen

Bisher ist von den Gerichten noch nicht in der Sache geprüft worden, ob die Sanierung rechtmäßig ist. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht dies auch nicht in der Revision entscheiden können. Hier stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Sicherung einer Altlast für die nächsten 50 bis 100 Jahre dem Nachhaltigkeitsgrundsatz des § 1 BBodSchG und des Art. 20a GG gerecht wird, wenn die Schadstoffe unter den Bedingungen der geplanten Lagerung Abbauzeiten von mehr als 10.000 Jahren haben werden.

Auch der Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen, Dr. Tobias Benz, betonte die Bedeutung des BVerwG-Beschlusses für seine Gemeinde: „Ich freue mich sehr, dass mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein wichtiger Zwischenerfolg erreicht wurde und der Sanierungsplan nun endlich inhaltlich durch den Verwaltungsgerichtshof darauf geprüft wird, ob er den gesetzlichen Anforderungen genügt. Wir haben gute Argumente gegen die Einkapselung und freuen uns darauf, dass diese im weiteren Verfahren nun im Mittelpunkt stehen werden und nicht mehr Fragen von Zulässigkeit und Klagebefugnis. Ziel der Gemeinde ist eine nachhaltige Sanierungsform dieser sensiblen Altlast im Sinne der Generationengerechtigkeit.“

Nachhaltige Sanierung wirtschaftlich vertretbar

Das Gerichtsverfahren – nunmehr über drei Instanzen – war notwendig geworden, da BASF nicht bereit war, die Schadstoffe in der Kesslergrube zu beseitigen. Dabei zeigt die Sanierung des anderen Teils der Kesslergrube, die derzeit von Roche durchgeführt wird, dass eine nachhaltige Sanierung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist.

Schadstoffe nicht den nachfolgenden Generationen überlassen

Irene Blaha von der Ortsgruppe des BUND in Grenzach-Wyhlen verweist auf die Generationengerechtigkeit: „Aktuell wird in der Diskussion zum Klimawandel über diesen Aspekt neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF keine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – über Teile der hochtoxischen Schadstoffe einfach einen Deckel stülpt, der nach unten offen ist. Damit wird die Beseitigung der Schadstoffe den nachfolgenden Generationen überlassen.“
Auch Rechtsanwalt Peter Neusüß, der das Verfahren bei der Kanzlei Sparwasser & Schmidt betreut, ist überzeugt: „Mit der Revisionsentscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Umweltverbände gegen die Verbindlichkeitserklärung von Sanierungsplänen klagen und gerichtlich überprüfen lassen können, ob die Sanierung den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes entspricht. Damit bietet sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz auch für den Bodenschutz und die Altlastensanierung die Chance, dass abermals die Gerichte dem in der Verfassung verankerten Nachhaltigkeitsgrundsatz die erforderliche rechtliche Schärfe verleiht und der Lastenverschiebung auf künftige Generationen Einhalt gebietet.“

Hintergrund:

In der Kesslergrube wurden unter anderem von Rechtsvorgängern der BASF Abfälle aus der Chemieindustrie eingelagert. Proben haben eine sehr hohe toxische Belastung festgestellt.
Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht dennoch bloß Spundwände und Grundwasserpumpen vor. Er wurde aber vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt. Dagegen erhoben die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND Baden-Württemberg und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die Berufung des BUND wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitgehend als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurück und ließ die Revision nicht zu.
Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und BASF im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten: Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft. Er schützt das Grundwasser nicht hinreichend. Er schließt eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen nicht aus. Sie könnten sogar die Trinkwasserversorgung erreichen. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Klage – bei der gebotenen völkerrechtskonformen Auslegung – zulässig.

Weitere Informationen:

►Mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht Leipzig [2023]

14. Juni 2023
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nicht nur umfassend mit der Frage beschäftigen, ob eine anerkannte Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans gerichtlich vorgehen kann, sondern voraussichtlich auch beurteilen, ob die Sanierung rechtmäßig ist.

Termin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Nächste Woche am 22.Juni findet nun  am Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung zum Klageverfahren Kesslergrube statt. Der Termin im Februar fiel wegen einer Erkrankung des Richters aus. Der BUND Ortsverband ist mit aktiven MItgliedern vor Ort.

In der Kesslergrube wurden unter anderem von Rechtsvorgängern der BASF Abfälle aus der Chemieindustrie eingelagert. Proben haben eine sehr hohe toxische Belastung festgesellt.

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht dennoch bloß Spundwände und Grundwasserpumpen vor. Er wurde aber vom LRA Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt. Dagegen haben die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die Berufung des BUND hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitgehend als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte nun der vom BUND eingelegten Beschwerde, die die auf Umweltrecht spezialisierte Freiburger Kanzlei Sparwasser & Schmidt auf 99 Seiten begründet hatte: Es hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes auf, die Revision nicht zuzulassen, und ließ die Revision zu, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich damit nicht nur umfassend mit der Frage beschäftigen, ob eine anerkannte Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans gerichtlich vorgehen kann, sondern voraussichtlich auch beurteilen, ob die Sanierung rechtmäßig ist. Hier stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Sicherung einer Altlast für die nächsten 50 bis 100 Jahre dem Nachhaltigkeitsgrundsatz des § 1 BBodSchG und des Art. 20a GG gerecht wird, auch wenn die Schadstoffe unter den Bedingungen der geplanten Lagerung Halbwertszeiten von hunderten bis tausenden von Jahren haben werden. Der Rechtsstreit ist damit wieder offen.

Hintergrund:

Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und BASF im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten: Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft. Er schützt das Grundwasser nicht hinreichend. Er schließt eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen nicht aus. Sie könnten sogar die Trinkwasserversorgung erreichen. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Klage – bei der gebotenen völkerrechtskonformen Auslegung – zulässig.

Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen Dr. Benz: „Die Berufung der Klage der Gemeinde ist nicht zugelassen worden. Dagegen haben wir eine Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde erhoben. Der BUND will mit seiner Klage ebenfalls erreichen, dass BASF als Rechtsnachfolger von  Ciba und Geigy seiner Verantwortung gerecht wird und seinen Teil der Kesslergrube nachhaltig saniert. Sonst müssen am Ende wir, die Gemeinde, oder die Allgemeinheit die monetären und  ökologischen Folgen tragen. Ich freue mich daher sehr, dass mit Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht ein Zwischenerfolg erreicht wurde und die aufgeworfenen Fragen in Leipzig nun einer neuen Prüfung unterzogen werden.“

Das Gerichtsverfahren – nunmehr über drei Instanzen – war notwendig geworden, da BASF nicht bereit war, die Schadstoffe in der Kesslergrube zu beseitigen. Dabei zeigt die Sanierung des anderen Teils der Kesslergrube, die derzeit von Roche durchgeführt wird, dass eine nachhaltige Sanierung tatsächlich und wirtschaftlich möglich ist.

Irene Blaha von der Ortsgruppe des BUND: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will.“

►Teilerfolg für die BUND-Klage im Fall Kesslergrube: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu [2022]

09. August 2022
Grenzach-Wyhlen/Leipzig/Stuttgart. Durch die Entscheidung des Gerichts ist das seit Jahren laufende Verfahren wieder offen. Der Umweltverband fordert von BASF eine nachhaltige Sanierung der Altlasten in Grenzach-Wyhlen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in seinem Beschluss von Ende Juli 2022 die Revision des BUND Baden-Württemberg gegen die geplante Altlastensanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen durch die BASF zugelassen. Damit ist das seit mittlerweile fünf Jahren laufende Verfahren wieder offen. Der Umweltverband hatte für Teile der ehemaligen Kiesgrube einen Totalaushub der Schadstoffe gefordert.

Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: „Unsere beharrliche Arbeit, getragen vor allem durch unsere ehrenamtlich Aktiven vor Ort und tatkräftig unterstützt durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, zahlt sich aus und beginnt zu wirken. Höchstrichterlich wird nun geklärt, wie weit die Klagerechte von Umweltverbänden bei der Sanierung von Altlasten reichen. Zudem erhöht sich die Chance, konkret in Grenzach-Wyhlen eine echte und nachhaltige Sanierung der Kesslergrube zu erreichen.“ 

Das Bundesverwaltungsgericht folgte in seinem Beschluss der vom BUND eingelegten Beschwerde, welche die auf Umweltrecht spezialisierte Freiburger Kanzlei Sparwasser & Schmidt auf 99 Seiten begründet hatte: Es hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes auf, die Revision nicht zuzulassen, und ließ die Revision zu, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. 

Kann ein Umweltverband gegen den Sanierungsplan gerichtlich vorgehen?

Das Bundesverwaltungsgericht wird sich damit nicht nur umfassend mit der Frage beschäftigen, ob eine anerkannte Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans gerichtlich vorgehen kann, sondern voraussichtlich auch beurteilen, ob die Sanierung rechtmäßig ist. Hier stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Sicherung einer Altlast für die nächsten 50 bis 100 Jahre dem Nachhaltigkeitsgrundsatz des § 1 BBodSchG und des Art. 20a GG gerecht wird, wenn die Schadstoffe unter den Bedingungen der geplanten Lagerung Abbauzeiten von mehr als 10.000 Jahren haben werden. Der Rechtsstreit ist damit wieder offen.

Auch der Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen, Dr. Tobias Benz, betonte die Bedeutung des BVerwG-Beschlusses für seine Gemeinde: „Die Berufung der Klage der Gemeinde ist nicht zugelassen worden. Dagegen haben wir eine Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde erhoben. Der BUND will mit seiner Klage ebenfalls erreichen, dass BASF als Rechtsnachfolger von Ciba und Geigy seiner Verantwortung gerecht wird und seinen Teil der Kesslergrube nachhaltig saniert. Sonst müssen am Ende wir, die Gemeinde, oder die Allgemeinheit die monetären und ökologischen Folgen tragen. Ich freue mich daher sehr, dass mit Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht ein Zwischenerfolg erreicht wurde und die aufgeworfenen Fragen in Leipzig nun einer neuen Prüfung unterzogen werden.“ 

Nachhaltige Sanierung wirtschaftlich vertretbar

Das Gerichtsverfahren – nunmehr über drei Instanzen – war notwendig geworden, da BASF nicht bereit war, die Schadstoffe in der Kesslergrube zu beseitigen. Dabei zeigt die Sanierung des anderen Teils der Kesslergrube, die derzeit von Roche durchgeführt wird, dass eine nachhaltige Sanierung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. 

Schadstoffe nicht den nachfolgenden Generationen überlassen

Irene Blaha von der Ortsgruppe des BUND in Grenzach-Wyhlen verweist auf die Generationengerechtigkeit: „Aktuell wird in der Diskussion zum Klimawandel über diesen Aspekt neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF keine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – über Teile der hochtoxischen Schadstoffe einfach einen Deckel stülpt, der nach unten offen ist. Damit wird die Beseitigung der Schadstoffe den nachfolgenden Generationen überlassen.“ 

Auch Rechtsanwalt Peter Neusüß, der das Verfahren bei der Kanzlei Sparwasser & Schmidt betreut, ist überzeugt: „Mit der Zulassung der Revision zeigt das Bundesverwaltungsgericht, dass dieses Verfahren über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Damit bietet sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz auch für den Bodenschutz und die Altlastensanierung die Chance, dass abermals ein oberstes Gericht dem in der Verfassung verankerten Nachhaltigkeitsgrundsatz die erforderliche rechtliche Schärfe verleiht und der Lastenverschiebung auf künftige Generationen Einhalt gebietet. Gelingt das in Leipzig nicht, müssen wir auch noch das Bundesverfassungsgericht bemühen.“

Hintergrund:

In der Kesslergrube wurden unter anderem von Rechtsvorgängern der BASF Abfälle aus der Chemieindustrie eingelagert. Proben haben eine sehr hohe toxische Belastung festgestellt. Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht dennoch bloß Spundwände und Grundwasserpumpen vor. Er wurde aber vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt. Dagegen erhoben die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND Baden-Württemberg und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die Berufung des BUND wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitgehend als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurück und ließ die Revision nicht zu.

Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und BASF im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten: Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft. Er schützt das Grundwasser nicht hinreichend. Er schließt eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen nicht aus. Sie könnten sogar die Trinkwasserversorgung erreichen. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Klage – bei der gebotenen völkerrechtskonformen Auslegung – zulässig.

Weitere Informationen:

► Fall Kesslergrube: BUND legt Beschwerde gegen Urteil des VGH ein [2021]

12. Oktober 2021
Grenzach-Wyhlen/Leipzig/Stuttgart. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim dem BUND Baden-Württemberg Ende Juli die Klageberechtigung in Fragen der Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen abgesprochen hatte, hat nun der Umweltverband eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Damit möchte er erreichen, dass er gegen die höchst problematischen Konzepte der BASF für ihren Bereich der Altlastenablagerung in der ehemaligen Kiesgrube klagen darf.

Für den BUND ist es nicht nachvollziehbar, dass er als Umweltverband laut Verwaltungsgerichtshofs juristisch nicht gegen die Sanierungspläne vorgehen kann, obwohl sie konkrete Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben. „Das Urteil ist nicht akzeptabel“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Wenn nicht mal Umweltverbände in so wichtigen Fragen wie dem Umgang mit hochgiftigen Chemieabfällen im Boden zur Klage zugelassen werden – wie soll sich dann die Bevölkerung einmischen?“

Giftmüll im Boden

Abfälle aus der Chemieindustrie hatten unter anderem Rechtsvorgänger der BASF in der Kesslergrube eingelagert. Proben enthielten eine sehr hohe toxische Belastung. Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und das Unternehmen im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten.

„Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft, da noch viele Stoffe nicht identifiziert wurden. Er schützt weder das Grundwasser hinreichend, noch schließt er eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen aus. Diese könnten im schlimmsten Falle sogar die Trinkwasserversorgung erreichen“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch die Bedenken des BUND.

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht Spundwände und Grundwasserpumpen vor, wobei die auch unverzichtbare Reinigungsanlage noch gar nicht geplant wurde und in Zukunft weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.

Um die Umwelt und Natur im Umkreis der aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube zu schützen, wäre ein komplexer Sanierungsplan mit entsprechender Kontrolle notwendig. Für das Abwasser müssen sehr strenge Vorschriften gelten, damit keine Gifte in das Trinkwasser gelangen können.

Künftige Generationen dürfen nicht unter Fehlern leiden

Irene Blaha und Herwig Eggers von der Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen beschreiben: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit diskutiert – auch das Bundesverfassungsgericht hat diese in seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz angemahnt. Für uns ist daher unerklärlich, warum das Verwaltungsgericht die Frage der Dauerhaftigkeit und damit Nachhaltigkeit nicht neu bewertet. Der zweifelhafte Schutz der Geigygrube wird für die nächsten 50 bis 100 Jahre zementiert und der Region damit ein großes Risiko hinterlassen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Bevölkerung und insbesondere künftige Generationen nicht die finanziellen und ökologischen Folgen aktueller Fehler tragen müssen.“

Hintergrund:

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube, der Altlastenfläche „Perimeter 2“, war vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt worden. Dagegen hatten die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab, die für den BUND zugelassene Berufung wurde am 14.07.2021 in Mannheim vor dem 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verhandelt und das Urteil am 21.07.2021 verkündet. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision konnte der BUND Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

► VGH Begründung zur Altlast Kessler-Grube in Grenzach-Whylen [2021]

8.September 2021
Verwaltungsgerichtshof Mannheim begründet die Zurückweisung der Berufung des BUND

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Beteiligten nunmehr das vollständige Urteil zugestellt, aus dem sich im Einzelnen die Gründe für die Erfolglosigkeit der Berufung des BUND wegen der Verbindlichkeitserklärung des
Sanierungsplans für die Altlastenfläche „Perimeter 2“ der Kessler-Grube ergeben. Nach der mündlichen Verhandlung vom 14. Juli 2021 war den Beteiligten am 20. Juli 2021 bereits der Tenor der Entscheidung bekannt gegeben worden (vgl. Pressemitteilung vom 20.07.2021).
In den schriftlichen Urteilsgründen hat der 10. Senat des VGH seine Auffassung niedergelegt, dass die Klage des BUND gegen den Sanierungsplan für die Altlastenfläche bereits weitgehend unzulässig sei. Der BUND verfüge im Zusammenhang mit der Altlastensanierung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) nicht über eine Verbandsklagebefugnis als Umweltverband nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Er sei - selbst unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach der Aarhus-Konvention sowie der Vorgaben des Europarechts - auch sonst nicht klagebefugt, da er in Bezug auf bodenschutzrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen wie die Sanierung der Kessler-Grube über keine Rechtsposition verfüge, aus der sich ein Klagerecht ergeben könnte. Um eine Zulassungsentscheidung, welche der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen könnte, handle es sich bei der Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans nicht. Bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen gehe es auch nicht um erstmalige Eingriffe in die Umwelt, die eine Vorhabenqualität im Sinne des UVP-Gesetzes haben könnten. Der Sanierungsplan setze auch keinen Rahmen für spätere Genehmigungsentscheidungen und unterfalle deswegen auch nicht der Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Da das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Klagerechte von Umweltverbänden abschließend regle, komme ferner auch keine entsprechende Anwendung auf andere als die dort geregelten Verbandsklagetatbestände in Betracht. Auch das Europarecht oder die Aarhus-Konvention vermittelten dem BUND keine Klagebefugnis. Eine solche fehle erst Recht in Bezug auf den weitergehenden Antrag auf Anordnung einer Dekontamination der Kessler-Grube. Einen Anspruch auf eine ihren Vorstellungen am besten entsprechende Sanierung von Altlasten hätten selbst Drittbetroffene nicht.
Soweit mit der Verbindlichkeitserklärung auch wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt wurden, die zur Durchführung der Sanierung erforderlich sind, könne dem BUND eine Verbandsklagebefugnis jedoch entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts im erstinstanzlichen Urteil nicht abgesprochen werden. Der BUND könne in diesem Zusammenhang allerdings nur eine Prüfung der Umweltauswirkungen der erlaubten Vorhaben, d. h. der erstmaligen Eingriffe in die Umwelt durch die Entnahme von Grundwasser für die geplante hydraulische Sicherung der Altlast und deren Umfassung durch eine Dichtwand, nicht jedoch eine mittelbare Überprüfung der bodenschutzrechtlichen Anforderungen an die Sanierung der Altlast verlangen. Auf bodenschutzrechtliche Anforderungen insbesondere an die Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der geplanten Sanierung sowie auch darauf gerichtete Beweisanträge, welche der BUND in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellt hatte, komme es deswegen nicht an. Ferner sei von der Verbindlichkeitserklärung nicht die Abwasserbehandlung erfasst, von deren grundsätzlicher Durchführbarkeit das Landratsamt zu Recht ausgegangen sei und die in zulässiger Weise einem separaten Genehmigungsverfahren vorbehalten worden sei. Die wasserrechtlich genehmigten Maßnahmen verletzten keine vom BUND im Rahmen des Verbandsklagerechts rügbaren Rechte. Das Landratsamt sei zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass schädliche Umweltauswirkungen hiervon nicht ausgingen und eine UVP-Pflicht deswegen nicht bestehe. Die Erlaubnisse seien auch sonst rechtmäßig erteilt worden. So würden weder der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz noch das Verschlechterungsverbot verletzt und sei das Bewirtschaftungsermessen fehlerfrei ausgeübt worden. Eine gerichtliche Vollprüfung des Bodenschutzrechts könne in diesem Zusammenhang nicht erreicht werden.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (10 S 141/20).

► Urteil im Fall Kesslergrube: Betroffene können gegen problematische Chemikalien nicht klagen [2021]

20.Juli 2021
.Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sieht den BUND BW nicht als klageberechtigt in Fragen der Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen an. Somit kann weder die betroffene Gemeinde noch der Umweltverband gegen die höchst problematischen Konzepte der BASF für ihren Bereich der Altlastenablagerung klagen.

Grenzach-Wyhlen/Mannheim/Stuttgart. Nach der Berufungsverhandlung am vergangenen Mittwoch (14.7.) hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim heute (20.7.) sein Urteil verkündet: Nach Ansicht des Senats ist der BUND Baden-Württemberg in Fragen der Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Altlastenfläche „Perimeter 2“ der Kessler-Grube, einer aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube in Grenzach-Wyhlen, nicht klageberechtigt. Der Umweltverband hatte den Gerichtshof angerufen, nachdem ihm das Verwaltungsgericht Freiburg die Klageberechtigung abgesprochen hatte.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs macht uns sprachlos. Wie soll sich die Bevölkerung in so wichtigen Fragen wie dem Umgang mit hochgiftigen Chemieabfällen im Boden einmischen, wenn weder die Gemeinde noch Umweltverbände zur Klage zugelassen werden? Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Umsetzung der Sanierungspläne hat konkrete Auswirkungen auf Natur und Umwelt, es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass der BUND rechtlich nicht dagegen vorgehen kann“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

Giftmüll im Boden

Abfälle aus der Chemieindustrie hatten unter anderem Rechtsvorgänger der BASF in der Kesslergrube eingelagert. Proben stellten eine sehr hohe toxische Belastung fest. Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und das Unternehmen im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten.

„Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft, da noch viele Stoffe nicht identifiziert wurden. Er schützt weder das Grundwasser hinreichend, noch schließt er eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen aus. Diese könnten im schlimmsten Falle sogar die Trinkwasserversorgung erreichen“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch die Bedenken des BUND.

Lösung bietet keinen dauerhaften Schutz

Irene Blaha von der Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen beschreibt: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will. Für uns ist unerklärlich, warum die Gerichte es für ausreichend halten, dass der zweifelhafte Schutz für 50 bis 100 Jahre aufrechterhalten wird, also allenfalls die nächsten beiden Generationen geschützt werden.“

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht Spundwände und Grundwasserpumpen vor, wobei bei dieser Lösung in Zukunft weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.

Um die Umwelt und Natur im Umkreis der aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube zu schützen, wäre ein komplexer Sanierungsplan mit entsprechender Kontrolle notwendig. Für das Abwasser müssen sehr strenge Vorschriften gelten, damit keine Gifte in das Trinkwasser gelangen können. Sonst muss am Ende die Bevölkerung die finanziellen und ökologischen Folgen tragen.

Weiteres Vorgehen

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Der BUND wird nun über nächste Schritte beraten.

Hintergrund

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube war vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt worden. Dagegen hatten die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die für den BUND zugelassene Berufung wurde am 14.07.2021 in Mannheim vor dem 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verhandelt.

► BUND OG Grenzach-Wyhlen kommentiert Entscheidung zur Nicht-Zulassung [2021]

BUND-Kommentar 30. März 2021

„Der Entscheid des VGH, die Gemeinden nicht zur Berufung zuzulassen, war zwar auch für die BUND-Ortsgruppe ein mögliches Resultat der juristischen Prüfung, weil die Kriterien für die Einschätzung der Betroffenheit bekannt waren. Er ist jedoch schwerwiegend für den weiteren Verlauf des Verfahrens, weil der Ausschluss der Gemeinden die Grundlage der Beteiligung des BUND berührt. Der Ausschluss ist zweifelhaft und stellt einen besonderen Nachteil dar. Es ergibt sich der Eindruck, dass die Gemeinde als ‚unterberechtigt‘ für die Berufung eingeschätzt wurde. Der Entscheid des VGH wird zwar respektiert, aber auch hinterfragt und wahrscheinlich zunehmend kritisiert.

Der BUND wird die Positionen der Gemeinden, und insbesondere der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, in der neuen Konstellation mit vertreten (müssen) und weiter eng zusammenarbeiten, wie es bislang praktiziert wurde. Eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde würden insbesondere wir als Ortsgruppe mit unterstützen. Eine angenommene Betroffenheit nur bei direkt betroffenem Eigentum der Gemeinde erscheint unangemessen und erheblich eingrenzend, fast einer ‚Entmündigung‘ entsprechend. Die Gemeinden müssen jedoch gerade bei großen Altlasten auf ihrem dicht besiedelten Gebiet die uneingeschränkte Zuständigkeit für die essentiellen Ressourcen Boden und Grundwasser haben, mithin eine Klageberechtigung wie der BUND. Schon eine erhebliche Beeinflussung der Rahmenplanung der Gemeinde sollte deren Beteiligung an der Berufung rechtfertigen.

 

Das Urteil erzeugt erhebliche Ungereimtheiten und Ungleichheiten im Ort, weil BUND-Mitglieder scheinbar bessere Rechte bei der weiteren Klage haben als  die übrigen Bürger*innen. Dadurch wird die Zusammenarbeit eher erschwert und die erforderliche, geschätzte Unterstützung des BUND geschwächt. Der BUND und die Gemeinde sollten also bei der Berufung und dem weiteren Rechtsweg gleichgestellt beteiligt werden. Beide sind als Träger öffentlicher Belange einzustufen.

Der BUND wird sich weiterhin zusammen mit den Gemeinden und möglichst vielen Unterstützenden gegen die mangelhafte, als verbindlich erklärte Planung wenden. Diese enthält tatsächlich keine Kapselung oder Sicherung, sondern Pump-Aktivitäten mit der Folge von Schadstoff-Emissionen. Schadstoffe können sich somit bei Umsetzung der Planung weiter unzureichend kontrolliert dauerhaft ausbreiten.

Wir setzen uns hingegen dafür weiter ein, dass die Schadstoffe zügig vor allem aus dem Grundwasser der Kesslergrube geholt und an einem geeigneten Ort dekontaminiert werden.“

(368 Wörter)

► Urteil Verwaltungsgerichtshof Mannheim [2021]

14.7.2021 Aktenzeichen 10 S 141/20

1. Die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans unterfällt als solche nicht der Klagebefugnis von Umweltverbänden nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Mangels einer Betroffenheit in subjektiven Rechten sind Umweltverbände insoweit auch sonst nicht klagebefugt.

2. Für behördliche Zulassungsentscheidungen, die im Wege der Verfahrenskonzentration nach § 13 Abs. 6 Satz 2 BBodSchG mit der Verbindlichkeitserklärung erteilt werden, ist eine Verbandsklagebefugnis nicht ausgeschlossen.

3. Die Frage, ob eine UVP-Pflichtigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a UmwRG bestehen kann, darf nicht allein unter Hinweis auf das Ergebnis einer durchgeführten UVP-Vorprüfung verneint werden. Für die Zulässigkeit der Verbandsklage genügt es, wenn geltend gemacht wird, die Vorprüfung habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei.

4. Im Wege der Anfechtung wasserrechtlicher Erlaubnisse, die mit einer Verbindlichkeitserklärung erteilt werden, kann ein Umweltverband nicht mittelbar eine Vollprüfung des materiellen Bodenschutzrechts erreichen.

5. Umweltverbände haben keinen Anspruch auf eine ihren Vorstellungen am besten entsprechende Sanierung von Altlasten

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2021, 10 S 141/20

 

 

► Altlast Kesslergrube - BUND Baden-Württemberg geht in Berufung [2020]

06. Januar 2020
Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg geht in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Klagen gegen den Sanierungsplan über die Altlast-Sicherung (BASF) in der Kessler-Grube Grenzach-Wyhlen abgewiesen hat.

Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg geht in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Klagen gegen den Sanierungsplan über die Altlast-Sicherung (BASF) in der Kessler-Grube Grenzach-Wyhlen abgewiesen hat. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kläger nicht klageberechtigt. Das Gericht ließ die Berufung ausschließlich für den BUND wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf sich nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz stellenden Fragen zu.

„Wir fordern von BASF, die kompletten Schadstoffe aus der Kessler-Grube zu entfernen und nicht nur einzukapseln. Sonst schieben wir die Verantwortung weiter an zukünftige Generationen. Wir müssen uns jetzt dem Altlast-Problem stellen“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, die Landesgeschäftsführerin des BUND Baden Württemberg. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts können wir so nicht akzeptieren. Mit der Verwaltungsentscheidung wird, entgegen der Auffassung des Gerichts, ein Vorhaben zugelassen und damit das Gesamtvorhaben Sanierung als rechtmäßig eingestuft. Das Verwaltungsgericht hätte sich mit den inhaltlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Aus diesem Grund gehen wir in Berufung.“

Das Sanierungskonzept der Firma BASF sieht vor, die Schadstoffe in den nächsten 50 bis 100 Jahren mit einer Umspundung und hydraulischen Maßnahmen zu sichern. Damit soll vor allem der Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser und in den Rhein verhindert werden. Das Gelände soll außerdem mit einer Oberflächenabdichtung überdeckelt werden. Maßnahmen, gegen die sich der Ortsverband des BUND in Grenzach-Wyhlen seit Jahren entschieden einsetzt.

Im nächsten Verfahren wird der Rechtsanwalt des BUND dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Gründe, die gegen diese Sanierungsvariante sprechen, vortragen. Hierbei wird es auch um die wichtige Frage gehen, was das Bodenschutzgesetz mit der Bezeichnung "dauerhaft" meint.

Bereits vor Jahren war im Bereich der aufgefüllten Kiesgrube in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eine Altlast festgestellt worden. Im Jahr 2014 erklärte das Landratsamt Lörrach den Sanierungsplan der BASF für verbindlich. Hiergegen gingen der BUND, die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, die zwei nahe gelegenen Schweizer Gemeinden Riehen und Muttenz und eine Baugenossenschaft mit Grundstücken im an die Grube angrenzenden Wohngebiet vor: Ende 2017 erhoben sie Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel, statt der Einkapselung einen Totalaushub zu erreichen. „Diese Forderung erhalten wir aufrecht“, betont Sylvia Pilarsky-Grosch.

►Urteil des VG Freiburg - BUND kann Berufung einlegen [2020]

18. Dezember 2019

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Freiburg

"Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden und die Klage gegen den Sanierungsplan über die Altlast-Einkapselung in der Kessler-Grube abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hält die Klagen gegen die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans für unzulässig, weil den Klägern jedenfalls die Klagebefugnis fehle.
..
Die Methoden und der Umfang der Ermittlungen zur Schadstoffbelastung seien nicht zu beanstanden. Bei der Sicherungsmaßnahme komme es auch nicht darauf an, den Schadstoffgehalt als solches zu vermindern, sondern die Schadstoffausbreitung zu verhindern. Dafür böte die Einkapselung und die ebenfalls vorgesehene hydraulische Sicherung (Absenkung des Wasserstandes innerhalb der Kapsel) hinreichend Gewähr. Einen generellen Vorrang von Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung gebe es nicht. Vor dem Hintergrund der ausführlichen Darlegungen zur Verhältnismäßigkeit einer Sanierung und ihren Kosten sei die Einkapselung ohne Ermessensfehler für verbindlich erklärt worden.
Neben den Klagen gegen den die Einkapselung vorsehenden Sanierungsplan seien auch die auf die Altlastbeseitigung gerichteten Klagen unzulässig. Das Bundesbodenschutzgesetz vermittle den Klägern keinen Anspruch auf die Anordnung oder den Vollzug eines bestimmten Sanierungskonzepts.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung ausschließlich für den BUND wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf sich nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz stellenden Fragen zugelassen."

► Gemeinsame Pressemitteilung zur Mündlichen Verhandlung Verwaltungsgericht Freiburg [2019]

Pressemitteilung 7.August 2019
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Muttenz und Riehen sowie des BUND Landesverband BW und der Baugenossenschaft Grenzach-Wyhlen

Ergebnis der fast 100seitigen Klagebegründung, die die auf Umweltrecht speziali-sierte Freiburger Kanzlei Sparwasser & Heilshorn vorlegte: Der von BASF entwi-ckelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die Landratsamt und BASF auch im bisherigen Verfahren nicht widerlegen konnten:

► Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig.
► Seine Datengrundlage ist mangelhaft.
► Er schützt das Grundwasser nicht hinreichend.
► Eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen ist nicht auszuschließen.
► Sie könnten sogar die Trinkwasserversorgung erreichen.


Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen Dr. Benz: „Wir wollen erreichen, dass BASF als Rechtsnachfolger von Ciba und Geigy seiner Verantwortung gerecht wird und seinen Teil der Kesslergrube nachhaltig saniert. Sonst müssen am Ende wir, die Gemeinde, oder die Allgemeinheit die monetären und ökologischen Folgen tragen.“

Gemeinsam mit den anderen Klägern kämpfe die Gemeinde für eine nachhaltige und generationengerechte Sanierung der Kesslergrube.
Das auch von der aus formalen Gründen selbst nicht klageberechtigten Bürgerinitiative Zukunftsforum Grenzach-Wyhlen e.V. unterstützte Klageverfahren war notwendig geworden, da BASF nicht bereit war, die Schadstoffe in der Kesslergrube zu beseitigen. Dabei zeigt die Sanierung des anderen Teils der Kesslergrube, die derzeit von Roche durchgeführt wird, dass eine nachhaltige Sanierung tatsächlich und wirtschaftlich möglich ist.

BUND-Landesgeschäftsführerin Frau Pilarsky-Grosch: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, son-dern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will.“

„Die Schweizer Gemeinden Riehen und Muttenz haben sich den Klagen ange-schlossen, da wir die Trinkwasserversorgung unserer Gemeinden durch die unmit-telbar am Rhein liegende Altlast langfristig bedroht sehen.“, so Gemeindepräsident Wilde.

► Klagen gegen LRA Genehmigung Sanierungplan BASF [2017]

Die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Muttenz, Riehen, unterstützt vom Umweltverband BUND Baden-Württemberg, der Baugenossenschaft Grenzach-Wyhlen sowie der Bürgerinitiaitve BI Zukunftsform haben im Oktober 2017, nachdem der Widerspruch gegen den Sanierungsbescheid vom Regierungspräsidium Freiburg abgewiesen worden war, Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erhoben.

Der renommierte Freiburger Unweltrechtler Prof. Dr. Sparwasser wird die Kläger vertreten. Ziel des verwaltungsrechtlichen Verfahrens ist, dass zum einen die Rechtwidrigkeit des Sanierungsbescheids vom Dezember 2014 festgestellt wird und auch die BASF, analog zum Roche-Konzern, den Perimeter 2 der Kesslergrube mittels Totalaushub saniert. Dies ist die einzige nachhaltige Sanierungsform, da sonst Lasten auf zukünftige Generationen verschoben werden und ein Umweltrisiko droht.

Klagebegründung Verwaltungsgericht Freiburg

Zusammenfassung Klagebegründung

[Quelle: Gemeinde Grenzach-Wyhlen -Bauprojekte]

► BUND Widerspruch gegen Verbindlichkeitserklärung [2015 ]

16. März 2015

Die Ortsgruppe des BUND Grenzach-Wyhlen hat zusammen mit dem Landesverband des BUND beim Landratsamt Lörrach den Widerspruch vom 3. Januar 2015 gegen die Verbindlichkeitserklärung zum Sanierungsplan der Kesslergrube ausführlich begründet. Wir fassen unsere wichtigsten Argumente hier zusammen:

Keine der beabsichtigten Teilmassnahmen (Umspundung der Deponie, hydraulische Sicherung, Klärung des Grundwassers und Oberflächenabdeckung) bewirkt eine vollständige Entfernung oder nur sichere Reduktion der Schadstoffe in der Deponie. Für keine der Massnahmen wird in der Dokumentation des Vorhabens eine Erhöhung der Sicherheit der Deponie nachgewiesen.

Die so genannte Sanierungsplanung der BASF zielt tatsächlich nicht auf eine Entfernung der Schadstoffe (Dekontaminierung) sondern eindeutig nur auf eine zeitlich unbefristete Sicherung der entsprechenden Altlast in der Kesslergrube. Die minimalen gesetzlichen Anforderungen an eine Sanierung werden aus unserer Sicht  nicht ausreichend erfüllt. Die geplante massive Abdeckung der Altlast steht einer Dekontaminierung der Altlast sogar entgegen. Aufgrund der fehlenden zeitlichen Fixierung sehen wir die von der BASF beschrieben Massnahmen zur Behandlung der Altlast nicht als eine Planung sondern lediglich als ein nicht ausreichend konkretes, unsicheres Vorhaben an.

Die fehlende zeitliche Begrenzung des Vorhabens der BASF hat für die Allgemeinheit gravierende Konsequenzen: Es sind wesentliche Kriterien einer Planung wie die Kosten und die dauerhafte Sicherheit der Altlast im Zusammenhang mit einer Entfernung der Schadstoffe nicht verlässlich einschätzbar. Wir sehen es daher als unverzichtbar an, den Zeitpunkt einer Beendigung der Sicherung einschliesslich einer erforderlichen Dekontaminierung auf einen sachlich erforderlichen, kurzen Zeitraum z. B. durch eine geänderte Verbindlichkeitserklärung festzulegen. Bis zu dem festgesetzten Termin muss das Vorhaben im Sinne einer Planung eindeutig und auch für die Allgemeinheit akzeptabel umgesetzt sein, ohne dass weitere Maßnahmen für die Ewigkeit erforderlich sind.

Die fehlende Konkretisierung und Fixierung von wesentlichen Kriterien des Vorhabens der BASF verschiebt die ökologischen und ökonomischen Risiken der extrem langfristigen Planung vom Sanierungspflichtigen BASF auf die Allgemeinheit. Insbesondere die Verlagerung der sehr hohen ökonomischen Risiken (von etwa 400 Mio € aktueller Kosten)  ist jedoch der Allgemeinheit nicht zuzumuten. Die mit dem Vorhaben verbundenen Risiken sind in ihrer Auswirkung insbesondere auf folgende Generationen nicht angemessen und nicht verhältnismässig.

Insgesamt zielt das Vorhaben der BASF auf eine Fortsetzung der Lagerung ökotoxischer Abfälle an einem ungeeigneten Ort für einen extremen Zeitraum. Das Vorhaben ist aus unserer Sicht auch nicht die kostengünstigste Variante sondern wahrscheinlich die für den Sanierungspflichtigen und/oder die Allgemeinheit die teuerste Variante (für die BASF nur bei einer zukünftigen Beendigung der Sicherung ohne eine Dekontaminierung kostengünstig). Daher widersprechen wir diesem Vorhaben und auch der entsprechenden Verbindlichkeitserklärung.

Wir halten daher den in der Verbindlichkeitserklärung vom 02.12.2014 festgelegten Sofortvollzug des Sanierungsplans Kesslergrube, Perimeter 2, für nicht gerechtfertigt.

► BUND Kommentar Genehmigungsverfahren des LRA - Sofortvollzug [2014]

14. November 2014
Unsere Meinung zum Genehmigungsprozess der Behandlung von chemischen Altlasten in der Kesslergrube geplant durch die Firma BASF

Der Anlass: In einem Gespräch mit der Badischen Zeitung hat der zuständige Leiter des Referats Umwelt im Landratsamt Lörrach, Dr. Lutz, kürzlich angekündigt, dass das Genehmigungsverfahren voraussichtlich bis zum Ende dieses Monats mit einem Bescheid zur Behandlung der Altlasten abgeschlossen sei. Die Behörde werde dann den Sofortvollzug anordnen (s. Badische Zeitung vom 05.11.2014). Aufgrund des Inhalts und der Bedingungen dieser Ankündigungen erwarten wir für den beabsichtigten Bescheid leider „nichts Gutes“ und aktualisieren unsere Position bereits vorher.

*Eine erste Position zur geplanten Behandlung der Altlasten in der Kesslergrube durch die beiden Firmen Roche und BASF haben wir bereits nach einer Diskussion in unserer BUND-Ortsgruppe am 31.07.2013 formuliert.

Die Behandlung unserer Stellungnahme vom 29.07.2014: Wir haben bisher für unsere mit grosser Sorgfalt und Aufwand erarbeitete Stellungnahme keinerlei Rückmeldung seitens der zuständigen Behörde im Landratsamt Lörrach erhalten. Eine öffentliche Erörterung unserer Stellungnahme, zusammen mit anderen Stellungnahmen, hat nicht stattgefunden. Für uns ergibt sich daher der Eindruck, dass unsere Stellungnahme völlig umsonst war. Wir müssen so leider davon ausgehen, dass die in unserer Stellungnahme bezeichnen, erheblichen Mängel der Planung der BASF ignoriert werden. Die Ankündigung des Sofortvollzugs wertet unsere und andere Stellungnahmen weiter ab. In Verbindung mit früheren, öffentlichen Festlegungen von Dr. Lutz hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Planung ergeben sich für uns deutliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Behörde.

Die Gültigkeit unserer Stellungnahme: Wir halten die in unserer Stellungnahme geäusserte Kritik an erheblichen Mängeln der Planung aufrecht. Wir kritisieren weiterhin u.a.

    die unzureichende Charakterisierung der Schadstoffe in der Deponie, welche vermeidbare gesundheitliche Risiken bewirkt und die Entfernung der Schadstoffe erschwert.

    die derzeit noch völlig unbekannte Klärbarkeit der Abwässer aus der Deponie, welche jedoch die zwingende Voraussetzung für deren Einleitung in den Rhein bereits ab der Schliessung der Umspundung ist (bis 500 m3/Tag!).

    die nicht stimmige Kostenrechnung für die geplante andauernde Sicherung (fälschlich als „Einkapselung“ bezeichnet) mit einem Zeitraum von „nur“ 50 Jahren ohne jede Entfernung der Schadstoffe.

    dass wir nirgends in der Planung einen Hinweis finden konnten, dass jemals eine Entfernung der Schadstoffe durchgeführt werden soll.

    die Planung einer massiven Verstärkung der Abdeckung, welche vor allem eine Entfernung der Schadstoffe langfristig behindert oder ganz verhindert.

    die erhebliche, langfristige Benachteiligung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, welche keinen angemessenen Nutzen aus der Fläche ziehen kann.  

► BUND Stellungnahme Sanierungsplan BASF Perimeter [2014]

Gemeinsam mit dem BUND Deutschland, dem BUND Baden-Württemberg, dem BUND Hochrhein sowie der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz Oberbaden (ANUO) hat die Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen eine Stellungnahme zu den Planungsunterlagen der BASF zum geplanten Sicherungsverfahren in der Kesslergrube verfasst.

Alle beteiligten Gruppen sehen die gesetzlichen Anforderungen an eine Sanierung gemäss BBodSchG als nicht erfüllt an. Detaillierte Begründungen für dieses Urteil zu den Themengebieten Gefahrenpotential, Informationslücken zu den Ausschwemmungen, gesundheitliche Risiken für den Menschen und die unbekannte Planung in bezug auf Dauer und Kosten der Sicherung sind Bestandteil unserer Eingabe.

Der Planungsentwurf zielt aktuell auf eine Konservierung der Ablagerungen und die Vermeidung kontaminierten Grundwassers hin, eine Sanierung ist überhaupt nicht vorgesehen. Wir sehen Widersprüche bei der Begründung für die verstärkte Abdeckung des Areals und begründen warum das Kostenrisiko fast vollständig auf künftige Generationen verschoben wird.

Die vorgelegte Planung enthält keine zusätzlichen Kriterien der Nachhaltigkeit die den ökologischen Fußabdruck, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Auswirkungen auf Betroffene und spätere Generationen minimieren. In dieser Form halten wir die vorgelegte Planung für mangelhaft und verlangen eine deutlich nachgebesserte Version, die die Nachhaltigkeit der gewählten Methode nachweist.

Wir sehen unseren Standpunkt zum wiederholten Male bestätigt.

► BUND Stellungnahme Sanierungsplan Roche-Perimeter [2014]

Der BUND begrüsst den Beschluss der Roche Pharma AG zu einer vollständigen Sanierung der Kesslergrube innerhalb einer Generation. Wir halten das Konzept eines Aushubs mit externer Abfallentsorgung für zielführend und nachhaltig.

Der BUND weist in seiner Stellungnahme auf das mangelnde Wissen über die abgelagerten, problematischen Substanzen und die damit verbundenen Gefahren für die Arbeitenden hin. Wir forden konkrete Schutzmassnahmen beim Abbau um Unfällen vorzubeugen. Weiterhin weisen wir auf die Möglichkeit hin, vorhandene anorganische Anteile zu recyclen. Wir stellen die vollständige Stellungnahme zur Verfügung.

 

►Standpunkt Aushub der Kesslergrube jetzt [2014 BUND]

Nachdem das gemeinsame, von der Gemeinde, dem Landratsamt und der BASF in Auftrag gegebene Gutachten des Ingenieurbüros Dr. Dürr veröffentlicht wurde, sehen wir uns veranlasst, unsere im letzten Jahr formulierte Position zu überprüfen. Wir setzen uns ausserdem mit den Argumenten der Firma BASF zum Gutachten und zum unverändert verfolgten Projekt einer dauerhaften Einkapselung auseinander.

Das Gutachten arbeitet sehr detailliert und klar erhebliche Unterschiede zwischen den zur Debatte stehenden Verfahren "Aushub" (Dekontaminierung) und 'Einkapselung' (Sicherung) heraus. Mit Hilfe der Kriterienblöcke Umwelt/Ökologie, Wirtschaft und Soziales/Gesellschaft wurde eine Bewertung der Verfahren vorgenommen, bei dem ein anerkannter Nachhaltigkeitsbegriff verwendet wurde, der unter anderem "... die Umsetzung aller Möglichkeiten beinhaltet, um den ökologischen Fußabdruck von Projekten, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Auswirkungen auf Betroffene und spätere Generationen während und nach der Sanierung zu minimieren."

Das Gutachten bewertet anhand von 5 Kriterien zum Block Umwelt, 4 Kriterien zum Block Wirtschaft und 5 Kriterien zum Block Gesellschaft die Einkapselung eindeutig als die schlechtere von beiden Lösungen, daher ist der Aushub gemäss den Kriterien der Nachhaltigkeit die zu bevorzugende Alternative. Diese Einschätzung teilen wir mit der Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen unseres Ortes. Das Gutachten gibt darüber hinaus aus unserer Sicht auch klare Hinweise, dass die Einkapselung wichtige Kriterien der Nachhaltigkeit, wie die Vermeidung von Belastungen für folgende Generationen so wenig erfüllt, dass das Projekt der BASF insgesamt als nicht ausreichend nachhaltig zu bewerten ist. Wir sehen daher faktisch grosse Unterschiede hinsichtlich der Eignung der Einkapselung und des Aushubs für eine Sanierung des Areals als zukünftiges Gewerbegebiet, entsprechend der Planung unserer Gemeinde, und dies unabhängig von einer juristischen Einschätzung, welche wir derzeit als noch nicht abschliessend geklärt ansehen.

Die BASF behauptet auf ihrer Internetseite zur Kesslergrube "Mit der Einkapselung als Sanierungsmethode gewährleistet die BASF eine vollständige und sichere Einschließung der verunreinigten Bereiche. Die Dichtheit der Kapsel bleibt über Jahrzehnte gewährleistet." und weiter heißt es "Boden, Grundwasser und Luft bleiben so von schädlichen Auswirkungen der Deponiestoffe unberührt. Umwelt und die Bevölkerung werden dauerhaft und nachhaltig geschützt.“ Hierzu bemerken wir, dass nach unserer Einschätzung die verunreinigten Bereiche nicht vollständig und auch nicht langfristig sicher eingeschlossen werden. Die Kapselung ist unvollständig aufgrund des am Boden der Deponie eindringenden Wassers, welches beständig abgepumpt und nach einer bisher noch nicht nachgewiesenen Klärung wieder in den Rhein zurückfliessen muss. Die problematischen, chemischen Abfälle und somit das Gefahrenpotenzial der Altlast wurden nur unzureichend aufgeklärt, wobei auf relevante, verfügbare Techniken verzichtet wurde. Aus unserer Sicht können deshalb besonders die langfristigen ökologischen Risiken auf der Basis verfügbarer Informationen derzeit tatsächlich nicht verlässlich eingeschätzt werden. Im Gegensatz zur angeblich vielfachen Bewährung der Einkapselung als Sanierungsmethode, wird über viele Probleme mit bestehenden Altlasten berichtet. Eine vom ZDF am 27. April ausgestrahlte Sendung dokumentiert mehrere Beispiele, in denen die Einkapselung nicht erfolgreich war. Im einleitenden Text heisst es, "Giftige Altlasten, die in Boden und Grundwasser schlummern. Industrieabfälle, die ihren Weg zurück an die Oberfläche suchen. Viele davon sind über Jahrzehnte beständig und drohen Mensch und Umwelt schleichend zu vergiften." und weiter "Altlasten können auf verschiedenen Wegen zurück zu den Menschen gelangen: Über Stäube, Ausgasungen oder Sickerwasser." .. es gibt Sequenzen in dem Film, die sind erschreckend. Sicher sind die dort gezeigten Beispiele nicht eins zu eins auf die Kesslergrube übertragbar, sie zeigen aber, dass die Befürchtungen der Bürger und des BUND nicht unbegründet sind und das eine Schutzwirkung durch Einkapselung trotz bester Absichten aller Beteiligten oftmals nicht erreicht wird. Auf der Internetseite zur Kesslergrube heisst es weiter, die Einkapselung ermögliche nach der Sanierung die Nutzung als Industrie- und Gewerbefläche." Der BUND macht darauf aufmerksam, dass es an dieser Stelle Einschränkungen gibt, denn es ist keine Landwirtschafts-, Freizeit- oder gar Wohnnutzung mehr möglich, und das auf unbestimmte Zeit.

Zu den ökonomischen Aspekten behauptet die BASF 'Die Einkapselung ist eine ..... ökonomisch sinnvolle Sanierungsmethode'. Hierzu stellen wir fest, dass die Kosten einer dauerhaften Sicherung durch Umspundung und Deckelung im Falle der Altlast in der Kesslergrube nur in den ersten Jahren relativ gering sind. Über einen langen Zeitraum jedoch türmen sich die jährlichen Kosten von > 250.000 € für Kontrollen, Sicherung, Wartung und Reparaturen zu einem ständig zunehmendem Gesamtbetrag, der offensichtlich mit der Zeit eine extreme Höhe erreichen würde. Wir halten daher die Aussage der BASF zu den Kosten für mehr als zweifelhaft. Wir bezweifeln auch nachdrücklich die Aussage der BASF: 'Die Einkapselung ermöglicht nach der Sanierung eine Nutzung als Industrie- und Gewerbefläche'. Wir halten eine relevante Nutzung als Industrie- und Gewerbefläche für praktisch nicht durchführbar, weil die Altlast und die technischen Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Sicherung (s.o.) langfristig uneingeschränkt zugänglich bleiben müssten. Für unsere Gemeinde würde dies dauerhafte Mindereinnahmen an Steuern bei gleichzeitig notwendigen Kosten für die Infrastruktur des Gewerbegebiets bedeuten. Eine langfristige Behinderung oder Verhinderung einer Nutzung der Deponiefläche für gewerbliche Zwecke wäre daher ein gravierender Widerspruch zu der von unserer Gemeinde legitim festgelegten Nutzung und schon gar nicht kann diese Fläche zukünftig als Landwirtschafts-, Freizeit- oder gar Wohnfläche genutzt werden. Schlussendlich sehen wir Geld als ein Mittel zum Tausch von Waren und Dienstleistungen und nicht zum Anhäufen von Vermögen (Dividendenzahlungen) oder Schulden und bestehen darauf, dass ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Grube im Sinne des Dörr Gutachtens zu sanieren.

Der BUND bekräftigt daher seine Auffassung:
Wir lehnen die von der BASF geplante Umwandlung der schon seit mehr als 50 Jahren (> 1 Generation) illegal im wichtigsten Industrie- und Gewerbegebiet von Grenzach-Wyhlen lagernde Altlast in eine 'Ewigkeitslast' entschieden ab.

Wir bekräftigen vielmehr unsere Forderung:  Die problematische Altlast muss jetzt aus der Kesslergrube entfernt werden und gehört nicht in die Erbmasse der nächsten Generation.

► Sofortvollzug: Sanierung des zweiten Abschnitts der Kesslergrube kann beginnen [2014 PM Landkreis Lörrach]

►Pressemitteilung Landkreis Lörrach [03.12.2014]

Die Sanierungsentscheidung für den Perimeter 2 („BASF-Perimeter“) der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen ist gefallen: Die von der BASF Grenzach GmbH vorgelegte Sanierungsplanung, die eine Einkapselung zur dauerhaften Sicherung der Altlast vorsieht, ist mit dem Bescheid des Landratsamtes Lörrach vom 2. Dezember grundsätzlich genehmigt. Am 14. November 2014 hatte das Landratsamt bereits den Bescheid für den Perimeter 1 und Teile des Perimeters 3 erlassen, die in der Verantwortung der Roche Pharma AG liegen.
 
Die Sanierungsplanung für den Perimeter 2 mit dem Antrag auf Verbindlichkeitserklärung war von der BASF im Juni 2014 für den östlichen Teil der Kesslergrube offiziell eingereicht worden. Nun kann das Unternehmen die detaillierten Ausführungsplanungen in Angriff nehmen und die Ausschreibung für die Gewerke veranlassen. Wie schon bei der Entscheidung über die Sanierung des Perimeters 1 hat das Landratsamt auch hier den so genannten Sofortvollzug angeordnet, da die zeitnahe Umsetzung der Sanierung im öffentlichen Interesse liegt.
 
„Die Sanierung beider Perimeter der Kesslergrube ist für den Landkreis Lörrach ein einmalig bedeutendes, aufwändiges und im Blick der Öffentlichkeit stehendes Projekt“, betonte Umweltdezernent Ulrich Hoehler anlässlich der Behördenentscheidung. „Nicht nur auf Seiten der Sanierungspflichtigen und der beauftragten Untersuchungs- und Planungsbüros, sondern auch auf Behördenseite hat dies bereits jetzt einen enormen Arbeitsaufwand verursacht.“ Um die Planung zu dem komplexen Projekt in Sachen Arbeitssicherheit, Grundwassermanagement, Abwasserreinigung und Entsorgung des Aushubmaterials zu prüfen und zu beurteilen, waren die entsprechenden technischen Sachgebiete des Fachbereichs Umwelt intensiv gefordert.
 
„Besonders schwierig“, so Hoehler, „war es, im Hinblick auf die Öffentlichkeit bzw. die verschiedenen Interessengruppen zu erklären, dass zur Sanierung ein und derselben Altlast zwei unterschiedlich Varianten – Aushub und Einkapselung – zum Zuge kommen können. Denn beide erfüllen die fachlichen und rechtlichen Anforderungen.“ Dass Teile der Öffentlichkeit, die sich beim Perimeter 2 mit viel Engagement ebenfalls für einen Totalaushub eingesetzt haben, mit der jetzt gefällten Entscheidung voraussichtlich nicht zufrieden sind, sei nachvollziehbar. „Allerdings hat die Entscheidung nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes zu erfolgen. Nach diesen Vorgaben ist die Einkapselung des Perimeters 2 fachlich geeignet, rechtlich zulässig und daher zu genehmigen“, so Hoehler.
 
 
Wichtige Fragen zur Kesslergrube
 
1) Warum muss die Kesslergrube saniert werden?
Durch umfangreiche Untersuchungen über die letzten Jahre wurde festgestellt, dass die Grube ein Gefährdungspotenzial für das Grundwasser aufweist. Im Abstrom der Grube wurden Überschreitungen bestimmter Stoffe (z. B. Ammonium, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Chlorbenzole, Arsen, aromatische Amine) festgestellt. Durch die Sanierung wird diese Gefährdung dauerhaft unterbunden.
 
2) Welche Maßnahmen sind für den Perimeter 2 vorgesehen?
Der Perimeter 2 (ca. 28.000 m²) der Kesslergrube ist zu gut der Hälfte durch Industriegebäude und die kommunale-industrielle Kläranlage überbaut. Zudem verlaufen wichtige Versorgungsleitungen im Untergrund. Auch aus diesem Grund wird dieser Teilbereich der Kesslergrube nun komplett durch eine 800 m lange, 20 m bis 30 m tiefe und 1 m dicke unterirdische Dichtwand sowie eine Oberflächenabdichtung eingekapselt. Die Sanierungskosten belaufen sich aktuell voraussichtlich auf ca. 26 Mio. Euro. Zusätzlich sollen in der Grube dauerhaft Pumpbrunnen installiert werden. Mit diesen kann vom Untergrund der Umschließung einströmendes Grundwasser abgepumpt und einer Reinigungsanlage zugeführt werden. Durch den dauernden Pumpbetrieb und das sich ausbildende Potenzialgefälle (Grundwasserstand innen niedriger als außen) wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe ins umgebende Grundwasser gelangen können. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ist ein umfangreiches Überwachungsprogramm vorgesehen, um die Dichtigkeit der Einkapselung regelmäßig zu überprüfen.
 
3) Wie lange werden die Arbeiten andauern?
Im Frühsommer 2015, so die Planung, soll mit der Baustelleneinrichtung begonnen werden. Die eigentlichen Sanierungsarbeiten sollen 2017 abgeschlossen sein. Die Bau- und Sanierungsarbeiten werden somit etwa zwei Jahre dauern.
 
4) Wie begründet das Landratsamt seine Entscheidung?
In der Begründung der Entscheidung heißt es, dass eine Sanierungsplanung dann zu genehmigen ist, wenn die beschriebenen Sanierungsziele und die Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen geeignet sind, dass dauerhaft (d. h. im Sinne des Altlastenrechts: für einen überschaubaren Zeitraum von ein bis zwei Generationen) keine altlastenbedingten Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit von dem Standort ausgehen. Die von der BASF vorgelegte Planung hat dies nachgewiesen. Zu diesem Ergebnis kommt nicht nur das Landratsamt Lörrach als untere Bodenschutzbehörde, sondern auch die Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg, denen Experten des Regierungspräsidiums Freiburg und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz angehören. Losgelöst von der Frage der nach Bundesbodenschutzgesetzt fachlichen und rechtlichen Zulässigkeit ist die Einkapselung auch deswegen geeignet, da sie künftige neue, effizientere, ökologisch verträglichere Sanierungsmethoden nicht verunmöglicht.
 
5) Wie war die Öffentlichkeit im Verfahren beteiligt?
Ab 16.06.2014 begann die sogenannte Offenlage im Verfahren. Die gesamten Sanierungsplanunterlagen lagen bis zum 16.07.2014 im Fachbereich Umwelt des Landratsamts für jedermann zur Einsicht aus. Gleichzeitig waren die Sanierungsunterlagen auch über die Homepage des Landratsamts zugänglich, um allen Interessierten einen einfachen und komfortablen Weg der Beteiligung zu ermöglichen. Bis zum 30.07.2014 konnten Stellungnahmen zum Projekt schriftlich oder per Mail abgegeben werden. Ab 16.06.2014 startete gleichzeitig auch die förmliche Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange, also aller mit dem Verfahren berührten Behörden, der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, der Kantone Baselland und Basel-Stadt und der anerkannten Verbände. Allen Genannten wurde ein Antragsexemplar übersandt, die Frist für entsprechende Stellungnahmen war ebenfalls der 30.07.2014.
 
6) Welche wesentlichen Einwendungen wurden vorgetragen?
Die Einwender wandten sich im Wesentlichen gegen eine mögliche Grund- und Trinkwassergefährdung, die durch die Variante Einkapselung nicht sicher ausgeschlossen werden könne; daneben seien die Schadstoffe der Kesslergrube nicht ausreichend untersucht. Außerdem wurde die Variante Einkapselung im Gegensatz zu einer Aushubsanierung als nicht nachhaltig bewertet.
 
7) Warum wurde ein Nachhaltigkeitsgutachten in Auftrag gegeben?
Schon weit im Vorfeld, insbesondere bei den entsprechenden Informationsveranstaltungen in Grenzach-Wyhlen, gab es kritische Stimmen von Seiten der Gemeinde, im Gemeinderat und von weiteren Gruppen gegen die Sanierungsvariante Einkapselung der Altlast. Argumentiert wurde vor allem, dass die Variante Einkapselung nicht nachhaltig sei. Nur ein Totalaushub sei der richtige Weg, den Perimeter 2 zu sanieren. Diese Kritik aus der Öffentlichkeit aufgreifend hatte das Landratsamt gemeinsam mit der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, der BASF und einer Bürgerinitiative erstmals im Zuge einer Altlastensanierung eine vergleichende Nachhaltigkeitsuntersuchung der Varianten Aushub und Einkapselung durchführen lassen. Das Ergebnis des Gutachtens liegt seit Mai 2014 vor. Insgesamt wurden 29 Kriterien in den drei Nachhaltigkeitskategorien Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass beide Varianten wesentliche Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen. Im Gesamtergebnis kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass ein Aushub nachhaltiger als die Einkapselung ist, insbesondere wenn man sich bei der Bewertung auf der Zeitachse in Richtung 1.000 Jahre bewegt.
 
8) Welche Rolle spielt das Gutachten? Wie bewertet das Landratsamt das Ergebnis?
Ein solches Gutachten zur vergleichenden Bewertung zweier Sanierungsvarianten wurde erstmals im Zuge einer behördlichen Sanierungsentscheidung veranlasst. Die Bewertungen des Gutachtens teilt das Landratsamt zu großen Teilen. Bei einigen Kriterien teilt das Landratsamt die Bewertung des Gutachters allerdings nicht bzw. ist der Auffassung, dass der Gutachter diese Kriterien zu gering erachtet. Hierzu zählen die mit einem Aushub verbundenen ökologischen Folgen (Transportaufwand, Energieaufwand zur (thermischen) Behandlung des Aushubmaterials, zumindest teilweise Deponierung des behandelten Aushubs, Beschaffung des Verfüllmaterials) sowie die unmittelbaren Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt (Verkehr, Lärm, Staub) über ein im Vergleich zur Einkapselung erheblich längeren Zeitraum, den ein Aushub beanspruchen würde. Auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit kommt zu kurz. Ein Totalaushub des Perimeters 2 würde – die technische und kostenmäßige Realisierbarkeit mit Blick auf die Infrastruktur auf dem Perimeter (Kläranlage, Versorgungsleitungen etc.) vorausgesetzt – über ein halbe Milliarde Euro kosten.
 
9) Wenn nicht das Nachhaltigkeitsgutachten entscheidend ist, auf welcher Grundlage ist dann die Entscheidung erfolgt?
Die Einkapselung des Perimeters 2 ist eine geeignete, wirksame und effektive Sanierungsvariante. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen Variantenuntersuchung, die der Sanierungspflichtige im Zuge der Sanierungsplanung in Auftrag gegeben hatte. Daher ist die geplante Sanierung fachlich geeignet und rechtlich zulässig. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz ist die Sanierung in der von der BASF vorgeschlagenen Variante zu genehmigen.

► Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen [2014 PM Landkreis Lörrach]

► Pressemitteilung Landkreis Lörrach [15.05.2014]

Die Kesslergrube muss saniert werden. Umfangreiche Untersuchungen haben dies ergeben. Die Altlastenbewertungskommission des Landes hat im März 2013, nachdem die Firmen Roche und BASF die Ergebnisse verschiedener Sanierungsvarianten vorgestellt haben, entschieden, dass die von Roche freiwillig gewählte Variante Aushub, aber auch die von BASF favorisierte Variante Einkapselung geeignet und damit genehmigungsfähig sind. Die Einkapselungsvariante stößt in der Öffentlichkeit auf deutliche Kritik. Ein deshalb in Auftrag gegebenes Gutachten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit zeigt für die Varianten Aushub und Einkapselung wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit.
 
Die Altlast / Rückblick
 
Die Altablagerung Kesslergrube befindet sich im Ortsteil Grenzach der Gemeinde Grenzach-Wyhlen auf dem heutigen Werksgelände der BASF Grenzach GmbH. Bei der Kesslergrube handelt es sich um eine Kiesgrube, die zwischen 1913 und 1969 angelegt und betrieben wurde. In den 1950er Jahren erfolgte fast zeitgleich, also parallel bis 1976 eine Wiederauffüllung mit Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll und Abfällen der chemischen-pharmazeutischen Industrie. Verfüllt wurde die Grube durch ortsansässige Industriebetriebe, Müllfuhrunternehmen und die Gemeinde.
 
Die Kesslergrube, unmittelbar am Hochrhein gelegen, erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 48.000 m² und weist ein Ablagerungsvolumen von ca. 290.000 m³ auf. Die Auffüllungstiefen liegen im Durchschnitt bei 6 m, maximal bei 13 m. 75 % der Fläche ist heute Brachfläche, die restlichen 25 % sind mit Industriegebäuden und einer Kläranlage, die durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen und die ansässige Industrie gemeinsam genutzt wird, überbaut. Das Grundwasser unterhalb der Grube ist durch industrielle Stoffe wie Chlorbenzole, aromatische Amine oder Ammonium belastet. Der unmittelbare Abstrom des kontaminierten Grundwassers im Bereich der Kesslergrube wird durch den Betrieb eines Abwehrbrunnens abgefangen. Damit ist gewährleistet, dass ein Übertritt von belastetem Grundwasser in den Rhein verhindert wird. Im weiteren Abstrom der Kesslergrube befindet sich keine Trinkwassernutzung, eine unmittelbare Gefährdung für die Bevölkerung besteht somit nicht. Die Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg  hat im Juli 2011 festgestellt, dass die Grube sanierungsbedürftig ist.
 
Stand der Sanierungsplanung
 
Die beiden Industriefirmen Roche Pharma AG Grenzach und BASF Grenzach GmbH tragen die Sanierungskosten. Die Roche Pharma AG Grenzach übernimmt dabei die Sanierung des westlichen Teils der Grube, die BASF Grenzach GmbH den östlichen Teil (s. Lageplan in der Anlage). Die Unternehmen hatten zwei Ingenieurbüros damit beauftragt, mögliche Sanierungsvarianten auszuarbeiten und diese auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich der Kriterien Eignung, Wirksamkeit, Effektivität und Umweltverträglichkeit darzustellen. Die Firma Roche hat entschieden, den westlichen Teil der Kesslergrube (Perimeter 1, ca. 12.000 m²) vollständig auszuheben und das Aushubmaterial extern zu entsorgen. Ca. 120.000 m³ belasteter Boden sollen dabei im Schutz einer Zelthalle ausgebaggert und zu spezialisierten Entsorgungsanlagen transportiert werden. Teile des sanierungsbedürftigen nördlichen Bereichs (Perimeter 3 ca. 8.000 m³) werden ebenfalls von Roche ausgehoben und entsorgt. Die Grube soll anschließend wieder mit sauberem Erdmaterial verfüllt werden.
 
Nach aktueller Einschätzung wird die Sanierung mindestens sechs Jahre dauern. Die Sanierungskosten des Vollhaushubs belaufen sich auf ca. 250 Mio. Euro. Am 30.04.2014 hat die Firma Roche den Sanierungsplan beim Landratsamt offiziell eingereicht. Das Landratsamt wird den Plan demnächst offenlegen und berührte Behörden, Verbände und Private anhören. Bis Ende August, so die Zeitplanung des Landratsamts, ist mit der  Sanierungsentscheidung unter Berücksichtigung der eingehenden Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu rechnen.
 
Der östliche BASF-Flächenanteil (Perimeter 2, ca. 28.000 m²) ist zu etwa zwei Drittel durch In-dustriegebäude und die industrielle/kommunale Kläranlage überbaut, zudem verlaufen wichtige Versorgungsleitungen im Untergrund. Die BASF plant diesen Teil der Grube komplett durch eine 800 m lange, 20 bis 30 m tiefe und 1 m dicke unterirdische Dichtwand sowie eine Oberflächenabdichtung bei Sanierungskosten von ca. 15 Mio. Euro einzuschließen. Zusätzlich sollen in der Grube dauerhaft Pumpbrunnen installiert werden. Mit diesen wird unter anderem sichergestellt, dass von der Sohle der Umschließung einströmendes Grundwasser abgepumpt und einer Reinigungsanlage zugeführt wird. Durch den dauernden Pumpbetrieb und das sich ausbildende Potenzialgefälle (Grundwasserstand innen niedriger aus außen) kann kein belastetes Grundwasser austreten. Damit wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe ins umgebende Grundwasser gelangen können.
 
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten, für die etwa zwei Jahre benötigt werden, ist ein umfangreiches Überwachungsprogramm vorgesehen, um die Dichtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Diese „Einkapselung“ für den  Perimeter 2 als eine geeignete, wirksame und effektive Sanierungsvariante war Ergebnis einer umfangreichen Variantenuntersuchung, die BASF im Zuge der Sanierungsplanung in Auftrag gegeben hatte. Am 13. Mai hat nun auch die BASF offiziell den Sanierungsplan mit der Variante Einkapselung  eingereicht. Unabhängig von der internen Prüfung des Landratsamtes wird – analog dem Roche-Verfahren – die Offenlage und die Öffentlichkeitsbeteiligung demnächst anlaufen.
 
 
Kritische Öffentlichkeit
 
Bei der Sanierung Kesslergrube gibt es kritische Stimmen von Seiten des Gemeinderats und der Umweltorganisationen gegen die Sanierungsvariante „Einkapselung der Altlast“ durch die BASF. Besonders  intensiv wendet  sich die  Bürgerinitiative „Zukunftsforum Grenzach-Wyhlen“ gegen die BASF-Variante „Einkapselung“, vor allem mit dem Argument, diese Variante sei nicht nachhaltig, nur ein Totalaushub sei der richtige Weg, den Perimeter 2 zu sanieren.
Diese Kritik aus der Öffentlichkeit aufgreifend, hat das Landratsamt in Abstimmung mit der Gemeinde, der BASF und der Bürgerinitiative vorgeschlagen, die Varianten Aushub und Einkapselung unter dem Aspekt Nachhaltigkeit zu untersuchen.
 
 
Nachhaltigkeitsgutachten
 
Das Ergebnis des Gutachtens liegt seit Anfang Mai vor. Der Gutachter hat sehr detailliert insgesamt 29 Kriterien in den 3 Nachhaltigkeitskategorien Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft betrachtet und kommt zum Ergebnis, dass beide Varianten wesentliche Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen. Im Gesamtergebnis  kommt der Gutachter zur Bewertung, dass der Aushub nachhaltiger als die Einkapselung ist. Der Gutachter hat allerdings auch ein Szenario „andere gutachterliche Einschätzung“  betrachtet, bei welchem er 3 diskussionswürdige Kriterien als gleich nachhaltig annimmt. Bei diesem Szenario ergibt sich dann ein Gleichstand der Varianten Aushub  und Einkapselung.
 
Einschätzung des Landratsamts / weitere Schritte
 
„Auch wir als Fachbehörde sehen den Wert des Gutachtens als wichtige Entscheidungshilfe an“, so Dr. Lutz, Fachbereichsleiter Umwelt im Landratsamt. „Auch wir teilen die Auffassung des Gutachters, dass beide Varianten wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit aufweisen, auch wenn wir bei dem einen oder anderen Kriterium die Einschätzung des Gutachters nicht teilen“, so Lutz. Mit dem Gutachten setzt sich aktuell auch die Altlastenbewertungskommission des Landes auseinander, Mitglieder sind neben dem Landratsamt Fachleute des Regierungspräsidiums und der Landesanstalt für Umwelt in Karlsruhe. In der nächsten Kommissionssitzung wird insofern nochmals darüber beraten.
 
Rechtliche Beurteilung
 
Nach rechtlicher Beurteilung sind die beiden Sanierungsvarianten gemäß § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) als gleichwertig anzusehen, sofern „dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen“. Das Ziel von Sanierungen von Altlasten ist die Gefahrenabwehr. Hierzu  sind deshalb sowohl  Dekontaminations- auch Sicherungsmaßnahmen, also Aushub und Einkapselung, geeignet, sofern damit eine  effektive und dauerhalte Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindert werden kann. Deshalb hat die Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg  am 01.03.2013 bereits bestätigt, dass beide Varianten zielführend, rechtmäßig und genehmigungsfähig sind. Sicherungsmaßnahmen wurden in Baden-Württemberg schon mehrfach erfolgreich umgesetzt wie die Sanierungsbeispiele „Sondermülldeponie Malsch“ bei Heidelberg oder die „Metallhütte Fahlbusch“ in Rastatt belegen.

► Begründung der Ablehnung Sanierungsplan BASF [2013 BUND]

(Die Position ist das Resultat einer öffentlichen Diskussion der BUND-Ortsgruppoe am 31. Juli 2013)

Informationen zu den Altlasten in der Kesslergrube
Die ehemalige Kesslergrube befindet sich direkt am Rheinufer im westlichen Bereich des Betriebsareals der Fa. BASF (ca. 2/3 der Fläche) und einem daran angrenzenden Roche-Areal,( ca. 1/3 der Fläche). Die Grube wurde von 1913 bis zur Schliessung 1976 neben Hausmüll, Bauschutt und Erdaushub auch mit erheblichen Mengen chemischer Abfälle verfüllt. Die Gesamtfläche der Kesslergrube beträgt 52 000 m2, das verfüllte Volumen ca. 310 000 m3. Die maximale Tiefe der Altlast beträgt 13 m (Mittelwert 6 m). Der Inhalt der Kesslergrube wurde 2011 von der Altlastenbewertungs-kommission des Landes B-W für ‚sanierungsbedürftig‘ erklärt. In der Folge liessen die beiden Firmen Roche und BASF entsprechende Konzepte erstellen, welche der zuständigen Behörde im Landratsamt Lörrach im März 2013 und dem Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen im Juni 2013 erstmalig vorgestellt wurden. Weitergehende Informationen finden sich im Internet unter dem Suchwort ‚Kesslergrube‘ auf der Homepage des LRA Lörrach.

Wir halten das Konzept der Fa. Roche (Sanierung) für zielführend, indem es zu einem für unsere Gemeinde nützlichen Gewerbegebiet führt. Das Konzept der Fa. BASF (dauerhafte Sicherung) lehnen wir hingegen ab, weil eine anschliessende gewerbliche Nutzung des Areals sehr fraglich ist, der Gemeinde aber wahrscheinlich Lasten durch den Fortbestand der Altlasten aufgebürdet würden. Wir fordern daher, dass die Fa. BASF ebenfalls eine vollständige Ausräumung der Altlasten (Sanierung bzw. Dekontamination) durchführt. Wir begrüssen in diesem Zusammenhang die Absicht unserer Gemeinde, die Nutzung der Kläranlage auf dem fraglichen Areal aufzugeben. Damit wird die Entfernung eines wesentlichen Hindernisses der Sanierung ermöglicht.

Begründung der Ablehnung des Konzepts der Fa. BASF

► Ungeeigneter Ort für eine dauerhafte Sicherung, Unvollständige Abtrennung (Kapselung?) der Altlasten: Aufgrund der Lage der Altlasten direkt am Rheinufer strömt auch bei einer Umsetzung des Konzeptes (Umspundung) weiter Wasser in die Altlasten ein, und muss permanent von dort abgepumpt und behandelt werden. Auch die geplante Überdeckung kann wahrscheinlich gasförmige, toxische Substanzen in den Altlasten nicht vollständig von der Umwelt abschliessen Die verbleibende Undichtigkeit der Altlasten gegenüber dem Rheinwasser trotz der geplanten Umspundung ist insbesondere aufgrund des nicht versiegelten Untergrunds der Kesslergrube zu erwarten (verwitterter Muschelkalk). Durch die Altlasten würde das eingedrungene Rheinwasser weiter kontaminiert. Es müsste permanent abgepumpt und in der Kläranlage (?) behandelt werden. Ohne diese aktive Sicherung, welche gemäss dem Konzept der Fa. BASF zeitlich unbegrenzt durchgeführt werden müsste, würden die Schadstoffe der Altlast weiter vom Rheinwasser ausgeschwemmt. Diese in Wasser gelösten Schadstoffe könnten von allen lebenden Organismen aufgenommen werden, welche das Rheinwasser flussabwärts nutzen (u.a. befindet sich im Abstrom der Grube die Entnahmestation für das Trinkwasser der Stadt Basel). Ein zweiter, zweifelhafter Aspekt der Abtrennung der Altlasten betrifft flüchtige, toxische Substanzen, welche in der Altlast nachgewiesen wurden (z.B. Lösungsmittel wie Benzol). Das dauerhaft sichere Einschliessen dieser teilweise gasförmig vorliegenden Substanzen ist nur mit besonders dichten Materialien (z.B. Metall) und hohem Aufwand eventuell zu erreichen. Dies müsste aber in jedem Fall sicher nachgewiesen werden. Ansonsten würde die Gesundheit der Menschen gefährdet, welche sich später auf dem Areal aufhalten sollen. Für den Aufenthalt von beruflich tätigen Personen auf dem geplanten Gewerbegebiet müsste z.B. eine 50-jährige Tätigkeit (8 Stunden/Tag) ohne Beeinträchtigung der Gesundheit zweifelsfrei nachgewiesen werden. Wir halten es für sehr unwahrscheinlich, dass dieser Nachweis mit der erforderlichen Sicherheit geführt werden kann und sehen daher das Risiko eines Fortbestands der Altlast unter dem geplanten Gewerbegebiet als nicht akzeptabel an. Insgesamt halten wir die Bezeichnung ‚Kapselung‘ für das Konzept der Fa. BASF für sachlich nicht zutreffend und irreführend.

► Wahrscheinlich sehr hohe Kosten aufgrund einer permanenten, aktiven Sicherung; Unterschätzung der Kosten durch die Fa. BASF: Der Zwang zu einem permanenten, zeitlich nicht begrenzten Abpumpen und Behandeln von kontaminiertem Wasser macht die dauerhafte Sicherung der Altlasten extrem aufwendig und teuer. Die Schätzung der Kosten auf der Basis eines Zeitraums von 50 Jahren durch die BASF entspricht nicht der tatsächlichen Planung und ist daher falsch (erheblich zu niedrig). Das Konzept entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik und schon gar nicht den zukünftigen Anforderungen. Tatsächlich entspricht das Konzept der BASF für die Kesslergrube dem Stand der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts, als eine Sicherung vor einer Sanierung sinnvoll hätte sein können Für die Zukunft jedoch muss unverzüglich und mit einer zeitlich und inhaltlich optimierten Planung die vollständige Ausräumung aller Problemstoffe und deren Umlagerung an einen dauerhaft sicheren Ort (mit allenfalls minimaler aktiver Sicherung) erfolgen. Das Verhältnis der von der BASF am Rheinufer geplanten Sicherung (Aufwand) im Verhältnis zur erzielbaren Qualität der Lösung (langfristig umweltverträgliche Lagerung von chemischen Abfällen) ist im Vergleich zu den Alternativen (Sanierung) schlecht. Die Kosten des Konzepts würden auch extrem steigen, wenn ‚Nachbesserungen der Sicherung‘ (auch eine Erneuerung der Umspundung) erst bei einer schon bestehenden Folgenutzung als Gewerbegebiet durchgeführt werden müssten. Daher ist auch von der Fa. BASF einer unverzüglichen Sanierung der Kesslergrube der Vorzug zu geben.

► Kein nachhaltiger Umgang mit den Altlasten: Mehr als 40 Jahre nach dem Schliessen der Kesslergrube ist eine nachhaltige Sanierung der Altlast überfällig und eine weitere Verzögerung durch unzureichende Sicherungsmassnahmen als nicht nachhaltiger Umgang mit dem Allgemeingut ‚Boden‘ keinesfalls akzeptabel. Der Aspekt der Nachhaltigkeit bezieht sich dabei auch auf die Finanzen: Die Umweltkosten der Abfälle dürfen nicht weiter in die Zukunft verschoben werden, nachdem die Einnahmen für die entsprechenden Produkte von der Fa. Ciba schon vor langer Zeit erzielt wurden. Diese hat bereits die finanziellen Mittel für die Entsorgung der chemischen Abfälle eingeplant. Mit der Firma Ciba hat die BASF auch diese Verpflichtung übernommen und ist somit verantwortlich, diese jetzt unverzüglich und in guter Qualität umzusetzen. Eine ‚Schein-Sanierung‘ in Form einer mangelhaften Umspundung und Deckelung lehnen wir als nicht nachhaltige Massnahmen ab.

► Keine geeignete Vorbereitung des Areals für eine Nachnutzung als Gewerbegebiet: Die Vorbereitung des Areals der ehemaligen Kesslergrube durch die Fa. BASF für die geplante Folgenutzung als Gewerbegebiet sollte nicht gemäss einem ‚Mindeststandard (dauerhafte Sicherung) in mässiger oder unzureichender Qualität erfolgen sondern gemäss den zukünftigen Anforderungen. Die von der Fa. BASF mit ca. 50 Mio € geschätzten Kosten für die Umsetzung der geplanten, dauerhaften Sicherung wurden offenbar als minimale Kosten für die Firma geschätzt im Vergleich zu den Kosten einer Sanierung (ca. 250 Mio €). Diese für die Fa. BASF scheinbar geringeren Kosten im Falle von auf dem Areal verbleibenden Altlasten reduzieren aber auch erheblich (eventuell vollständig bei Gesundheitsrisiken) die Möglichkeiten für folgende Nutzungen als Gewerbegebiet. Das Einsparen von Kosten bei der Behandlung der Altlasten in der Kesslergrube kann somit zu gravierenden Nachteilen für die Allgemeinheit! (Gemeinde Grenzach-Wyhlen) führen Damit sind wir nicht einverstanden. Wir fordern daher von der Fa. BASF, dass sie den gesetzlichen Regelungen (BBodSchG § 4 / 3) im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Ressource Boden ohne Einschränkungen und ohne relevante Risiken für folgende Nutzungen entspricht.
 

► Chemie-Altlasten: weiterer Handlungsbedarf festgelegt [2013 PM Landkreis Lörrach]

►Pressemitteilung Landkreis Lörrach [06.03.2013]

Sanierungsplanung der Flächen in Wyhlen, Grenzach und Haltingen

Bei einem Treffen der Altlastenbewertungskommission des Landes im Landratsamt erörterten die Teilnehmer den aktuellen Sachstand für die drei Altlastenflächen Hirschackergrube in Wyhlen, Kesslergrube in Grenzach und Lippsgrube in Weil am Rhein - Haltingen. Die Experten berieten über den weiteren Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den laufenden und geplanten Sanierungen. Während die Kommission für die Lippsgrube keinen Sanierungsbedarf sieht, konnten für die Kessler- und Hirschackergrube weitere Maßnahmen festgelegt werden.
Die Kommission setzt sich aus Experten der Bodenschutz- und Altlastenbehörde des Landkreises, der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz sowie des Regierungspräsidiums Freiburgs, inklusive des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zusammen.
 
Bei den drei betroffenen Altlastflächen handelt es sich um ehemalige Kiesgruben, die Mitte des letzten Jahrhunderts mit Erdaushub und Bauschutt, aber auch mit Abfällen der chemischen Industrie gefüllt wurden.
 
Kesslergrube: Bereits im Sommer 2011 hatte die Kommission beschlossen, dass die Kesslergrube in Grenzach aufgrund nachgewiesener Grundwasserbelastungen saniert werden muss. Im Auffüllungsmaterial finden sich Erdaushub, Bauschutt, Haus- und Gewerbemüll sowie Abfälle der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Unmittelbar im Bereich der Grube wurden im Grundwasser erhöhte Konzentrationen von industrierelevanten Stoffen wie Chlorbenzole, aromatische Amine, Ammonium und andere, nur zum Teil identifizierbare Chemikalien in geringer Konzentration festgestellt. Da sich im Abstrom der Kesslergrube keine Trinkwassernutzung befindet, besteht jedoch keine unmittelbare Gefährdung. Die Ablagerungen stammen aus der ortsansässigen Industrie, von Müllfuhrunternehmen und der Gemeinde.
 
Die beiden Industriefirmen Roche Pharma AG Grenzach und BASF Grenzach GmbH hatten bereits signalisiert, die Sanierungskosten vollumfänglich zu tragen. Die Roche Pharma AG Grenzach übernimmt dabei die Sanierung des westlichen Teils der Grube, die BASF Grenzach GmbH hingegen den östlichen Teil.
Die Unternehmen hatten zwei verschiedene Ingenieurbüros damit beauftragt, mögliche Sanierungsvarianten auszuarbeiten und diese auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich der Kriterien Eignung, Wirksamkeit, Effektivität und Umweltverträglichkeit einzuschätzen. Die Kommission überprüfte und bewertete die umfangreichen Dokumente ausführlich. In den Gutachten werden mehrere Sanierungsvarianten vorgeschlagen und miteinander verglichen.
 
Die Firmen beabsichtigen, bei der Sanierung unterschiedliche Wege zu gehen. Roche hat entschieden, den westlichen Teil der Grube vollständig auszuheben und das Aushubmaterial extern zu entsorgen. Schätzungsweise 120.000 Kubikmeter belasteter Boden sollen dabei im Schutz einer Zelthalle ausgebaggert, bei Bedarf vorbehandelt, und in geschlossenen Spezialcontainern verpackt per Eisenbahn zu spezialisierten Entsorgungsanlagen transportiert werden. Die Grube soll anschließend mit sauberem Erdmaterial verfüllt werden und dabei der jetzige Geländeverlauf an das Landschaftsbild angepasst werden. Die Ingenieure gehen davon aus, dass insgesamt vier Jahre vom Beginn der Sanierungsarbeiten bis zum Abschluss benötigt werden.
 
Der östliche BASF-Flächenanteil ist zu etwa zwei Drittel durch Industriegebäude und die industrielle- und kommunale Kläranlage überbaut, zudem verlaufen Leitungen im Untergrund. Ein Aushub kommt hier unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht in Frage, da die Kläranlage ohne Einschränkungen in Betrieb bleiben muss, um die Reinigung des Abwassers der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und der BASF zu erfüllen.
 
Die BASF plant deshalb den östlichen Teil komplett durch eine 800 Meter lange, 20 bis 30 Meter tiefe und ein Meter dicke unterirdische Dichtwand sowie einer Oberflächenabdichtung einzukapseln. Damit wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe ins umgebende Grundwasser gelangen können. Zusätzlich sollen in der Grube dauerhaft Pumpbrunnen installiert werden. Mit diesem Entwässerungssystem wird unter anderem sichergestellt, dass gegebenenfalls unterirdisch einströmendes Grundwasser abgepumpt und einer Reinigungsanlage zugeführt wird. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten, für die schätzungsweise ein bis zwei Jahre benötigt werden, ist ein umfangreiches und dauerhaftes Überwachungsprogramm vorgesehen, um die Dichtheit ständig zu überprüfen und zu kontrollieren.
 
"Die Kommission ist sich einig: sowohl der Aushub, als auch die Abdichtung sind geeignet, einen weiteren Schadstoffeintrag ins Grundwasser zu verhindern. Damit sind beide Sanierungsvarianten zielführend, rechtmäßig und genehmigungsfähig", so Dr. Lutz, Fachbereichsleiter Umwelt des Landkreises und Kommissionsmitglied.
In der Sitzung gaben die Kommissionsmitglieder beiden Firmen deshalb grünes Licht, mit den Arbeiten weiterzufahren. Beide Gutachten werden demnächst auf den Internetseiten des Landkreises Lörrachs der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Firmen werden nun bis Ende dieses Jahres weitere Detailplanungen vorlegen, die in ein umfangreiches Genehmigungsverfahren führen. Die Bauarbeiten könnten dann, je nach Dauer des Genehmigungsverfahrens, im Sommer 2014 starten.
 
Von beiden Sanierungsvarianten ausgeschlossen ist derzeit der Bereich parallel zur Emil-Barell-Straße. Hier soll zukünftig die neue Bundesstraße B34 verlaufen. Bisher vorliegende Erkundungen und Gutachten haben gezeigt, dass dort vorwiegend Erdaushub, Bauschutt und mineralisierter Hausmüll lagert und somit wohl kein Sanierungsbedarf besteht. Dies wird derzeit durch ein Ingenieurbüro nochmals ausführlich überprüft, erst dann wird eine endgültige Beurteilung möglich sein.
 
Hirschackergrube: Diese Fläche befindet sich bereits in der Sanierung, da im Grundwasser Belastungen im Wesentlichen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) festgestellt wurden. 65.000 Tonnen Bodenmaterial wurden im Jahr 2009 ausgehoben. Darüber hinaus wurde eine Grundwasserreinigungsanlage installiert, die ebenfalls seit 2009 im Betrieb ist. Ein Ingenieurbüro hatte zudem den Auftrag, anhand neuester Untersuchungsmethoden zu überprüfen, ob neben CKW noch andere sanierungsrelevante Verunreinigungen durch Spurenstoffe im Grundwasser vorliegen. Sieben weitere chemische Stoffe konnten die Gutachter im Grundwasser nachweisen. Die Stoffe werden durch die bestehende Grundwasserreinigungsanlage miterfasst und aus dem Grundwasser entfernt.
Auf Basis aktueller Messdaten hat die Kommission entschieden, dass die Grundwasserreinigungsanlage weiter in Betrieb bleibt, um auch diese Stoffe aus dem Abstrom der Grube zu eliminieren. Die Fachleute schätzen, dass dies Grundwasserreinigungsanlage noch weitere drei bis fünf Jahren in Betrieb sein wird.
 
Lippsgrube: Keinen weiteren Sanierungsbedarf konnten die Kommissionsmitglieder für die Altlast Lippsgrube in Weil am Rhein-Haltingen feststellen, die mittlerweile durch Industrie- und Gewerbebetriebe überbaut ist. Vom Landratsamt Lörrach beauftragte Gutachter sollten die Grundwasserfließrichtung unterhalb der Grube nochmals präzisieren und Grundwasserproben nach neuesten analytischen Methoden untersuchen. Das Grundwasser, so wurde jetzt bestätigt, wird durch einen unterirdischen Drainagekanal gefasst, welcher dann in den Rhein mündet. Festgestellt werden konnte auch, dass aus der Lippsgrube keine Stoffe in erhöhten oder gar gesundheitsgefährdenden Konzentrationen in den Kanal und damit in den Rhein gelangen. Eine Sanierung ist somit überflüssig. Das Wasser im Drainagekanal wird jedoch in den nächsten Jahren weiter kontrolliert, da man sicher gehen möchte, dass sich diese Untersuchungsergebnisse auch in Zukunft bestätigen.

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