Schützen und bewahren als oberstes Ziel
Natura 2000 FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Die Verbreitung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren aber auch ihre Gefährdung kennen keine politischen Grenzen. Der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene ist daher unbedingt notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund mit der Naturschutzkonzeption Natura 2000 die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt.
Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen. [Quelle: RP Baden-Württemberg ]
NSG Naturschutzgebiete
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete NSG gesichert. Nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. [Quelle: RP Baden-Württemberg ]
Gesetzlich geschützte Biotope
Der § 30 BNatSchG schützt eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Als Biotope werden lokal begrenzte Lebensräume bezeichnet, die einen Schutzstatus aufgrund ihrer besonderen Artenzusammensetzung haben. In der Karte wird zwischen Offenland und Wald unterschieden.
Beispiele für Grenzach-Wyhlen
- Feldgehölze und Feldhecken
- Trockenmauern
- Hohlwege
- Quellen
- Dolinen
- Magerrasen
- Teiche und Tümpel
[Quelle: Bundesamt für Naturschutz]