Rechtsstreit um die Kesslergrube förmlich beendet

11. Juli 2024 | Kesslergrube, BUND

Heute hat der BUND Landesverband Baden-Württemberg seine Klage in Sachen „Kesslergrube“ gegen die Verbindlichkeitserklärung für erledigt erklärt.

Postkartenaktion "Der Dreck muss weg" (Lothar Späth)  (BUND Grenzach-Wyhlen)

# # # Presseinformation Gemeinde Grenzach-Wyhlen und BUND Ortsverband Grenzach-Wyhlen # # #

Grenzach-Wyhlen Gemeinde und BUND eint das Ziel, dass die Chemikalien nicht den nachfolgenden Generationen hinterlassen werden dürfen, sondern heute zu beseitigen sind. Vor fast zehn Jahren erhoben sie daher Widerspruch gegen die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplanes für den Perimeter 2 der Altlast „Kesslergrube“, einer Altablagerung hochgiftiger Chemikalien in unmittelbarer Nähe des Rheins. Die im Grundwasser stehende Altlast sollte an Ort und Stelle verbleiben, lediglich der Zufluss von Niederschlags- und Grundwasser minimiert und gesammeltes Grundwasser über Generationen gereinigt werden.

Erst nachdem sie vergangenes Jahr in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten haben, dass der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Plan inhaltlich prüfen muss, kam Bewegung in die Sache: BASF hat einen Ideenwettbewerb durchgeführt, bei der sich eine thermische Dekontaminierung als Vorzugsvariante herausgestellt habe. Diese soll nun in weiteren Untersuchungen geprüft werden. Die Verbindlichkeitserklärung des streitgegenständlichen Sanierungsplans, wurde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag aufgehoben. Da die Aufhebung dieses Plans nach dem Erfolg in Leipzig das Ziel der Klage war, hat der BUND die Klage für erledigt erklärt.

Die Landesvorsitzende des BUND Frau Pilarsky-Grosch betonte die Bedeutung des Erfolgs für den Umweltschutz: „Wir haben unser Klageziel, eine völlig unzureichende Sanierung der Kesslergrube zu verhindern und nachhaltigere Lösungen anzustreben, erreicht. Nicht nur örtlich, sondern auch bundesweit entfaltet das Verfahren Strahlkraft. Denn höchstrichterlich wurde bestätigt, dass Umweltverbände auch in Altlastenverfahren klagebefugt sind. Unser ganz großer Dank gilt der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und unseren ehrenamtlichen BUND-Aktiven vor Ort, deren tatkräftige Unterstützung und jahrelanges Engagement diese Erfolge erst möglich gemacht haben.“

Die Gemeinde begrüßt, dass nun auch die BASF eine weitgehende Dekontamination der Altlast anstrebt, die den heutigen Standards entspricht und die Schadstoffe dauerhaft beseitigt. „Wir danken dem BUND für seine Unterstützung und seinen Einsatz, der maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es nun zu einer Wende in der Sanierung gekommen ist. Es hat sich gelohnt, dass wir uns gemeinsam 10 Jahre für eine nachhaltige Sanierung von Perimeter 2 der Kesslergrube eingesetzt haben.  Wir werden nun weiterhin eng mit dem BUND und der BASF zusammenarbeiten, um die neu eingeleiteten Untersuchungen konstruktiv zu begleiten. Wir erwarten, dass die BASF die nötigen Untersuchungen zügig durchführt und transparent über den Fortschritt informiert. Die Gemeinde ist zuversichtlich, dass die nun vorgeschlagene Sanierungsform der thermischen Dekontamination zu einem weiteren positiven Beispiel für eine nachhaltige Altlastensanierung wird, die auch anderen Kommunen zugutekommt.“, sagte der Bürgermeister Dr. Benz.

Die Ortsgruppe des BUND ist erleichtert, dass nach jahrelangem Rechtsstreit der völlig ungeeignete Sanierungsplan vom Tisch ist. Die Ortsgruppe hat sich seit jeher aktiv für eine vollständige Dekontamination der Kesslergrube eingesetzt und zahlreiche Aktionen, Informationsveranstaltungen und Stellungnahmen organisiert. Die Ortsgruppe bedankt sich bei allen Mitgliedern, Unterstützern und Spendern, die dieses Engagement möglich gemacht haben. Die Ortsgruppe wird die angekündigten Untersuchungen und Bewertungen rund um die Kesslergrube kritisch verfolgen und sich weiterhin für eine nachhaltige Sanierung einsetzen, die dem Schutz von Menschen und Umwelt gerecht wird.

Ein Urteil in der Sache hätte weitreichende Folgen nicht nur für die Kesslergrube gehabt. Vielmehr hätte eine Grundsatzentscheidung dazu ergehen müssen, wie nachhaltig eine Sanierung sein muss. Reicht es aus, eine Altlast nur für die nächsten Generationen zu sichern, oder müssen diejenigen, die für die Altlast verantwortlich sind, diese auch auf ihre Kosten beseitigen? Rechtsanwalt Dr. Neusüß von der auf Bau- und Umweltrecht spezialisierten Freiburger Kanzlei Sparwasser & Schmidt: „Das sind juristisch hoch spannende Fragen von erheblicher tatsächlicher Tragweite. Eine Klärung wäre daher wünschenswert gewesen. Trotzdem ist es ein großer Erfolg, dass allein die anstehende inhaltliche Prüfung zu einem Umdenken geführt hat. Bedenken von Kommunen und Umweltvereinigungen werden aufgrund unseres Erfolgs in Leipzig nun auch in anderen Verfahren stärker gehört werden.“

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