Ortsverband Grenzach-Wyhlen

Mündliche Verhandlung zum Klageverfahren Kesslergrube in Leipzig

14. Juni 2023 | BUND, Chemie, Nachhaltigkeit, Ortsverband, Umweltgifte, Kesslergrube

Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nicht nur umfassend mit der Frage beschäftigen, ob eine anerkannte Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans gerichtlich vorgehen kann, sondern voraussichtlich auch beurteilen, ob die Sanierung rechtmäßig ist.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig  (Irene Blaha)

Termin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Nächste Woche am 22.Juni findet nun  am Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung zum Klageverfahren Kesslergrube statt. Der Termin im Februar fiel wegen einer Erkrankung des Richters aus. Der BUND Ortsverband ist mit aktiven MItgliedern vor Ort.

 

In der Kesslergrube wurden unter anderem von Rechtsvorgängern der BASF Abfälle aus der Chemieindustrie eingelagert. Proben haben eine sehr hohe toxische Belastung festgesellt.

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht dennoch bloß Spundwände und Grundwasserpumpen vor. Er wurde aber vom LRA Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt. Dagegen haben die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die Berufung des BUND hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitgehend als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte nun der vom BUND eingelegten Beschwerde, die die auf Umweltrecht spezialisierte Freiburger Kanzlei Sparwasser & Schmidt auf 99 Seiten begründet hatte: Es hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes auf, die Revision nicht zuzulassen, und ließ die Revision zu, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich damit nicht nur umfassend mit der Frage beschäftigen, ob eine anerkannte Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans gerichtlich vorgehen kann, sondern voraussichtlich auch beurteilen, ob die Sanierung rechtmäßig ist. Hier stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Sicherung einer Altlast für die nächsten 50 bis 100 Jahre dem Nachhaltigkeitsgrundsatz des § 1 BBodSchG und des Art. 20a GG gerecht wird, auch wenn die Schadstoffe unter den Bedingungen der geplanten Lagerung Halbwertszeiten von hunderten bis tausenden von Jahren haben werden. Der Rechtsstreit ist damit wieder offen.

Hintergrund:

Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und BASF im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten: Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft. Er schützt das Grundwasser nicht hinreichend. Er schließt eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen nicht aus. Sie könnten sogar die Trinkwasserversorgung erreichen. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Klage – bei der gebotenen völkerrechtskonformen Auslegung – zulässig.

Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen Dr. Benz: „Die Berufung der Klage der Gemeinde ist nicht zugelassen worden. Dagegen haben wir eine Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde erhoben. Der BUND will mit seiner Klage ebenfalls erreichen, dass BASF als Rechtsnachfolger von  Ciba und Geigy seiner Verantwortung gerecht wird und seinen Teil der Kesslergrube nachhaltig saniert. Sonst müssen am Ende wir, die Gemeinde, oder die Allgemeinheit die monetären und  ökologischen Folgen tragen. Ich freue mich daher sehr, dass mit Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht ein Zwischenerfolg erreicht wurde und die aufgeworfenen Fragen in Leipzig nun einer neuen Prüfung unterzogen werden.“

Das Gerichtsverfahren – nunmehr über drei Instanzen – war notwendig geworden, da BASF nicht bereit war, die Schadstoffe in der Kesslergrube zu beseitigen. Dabei zeigt die Sanierung des anderen Teils der Kesslergrube, die derzeit von Roche durchgeführt wird, dass eine nachhaltige Sanierung tatsächlich und wirtschaftlich möglich ist.

Irene Blaha von der Ortsgruppe des BUND: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will.“

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